Österreich

Das Recht auf Wählen: Wer darf in Österreich wählen und wer nicht?

Warum manche Österreicher bei der Nationalratswahl nicht wählen dürfen - Die Hintergründe der Wahlausschlüsse in Österreich.

Nur mit österreichischer Staatsbürgerschaft dürfen Bürger bei der Nationalratswahl am 29. September ihre Stimme abgeben. Einige Österreicherinnen und Österreicher entscheiden sich jedoch bewusst, nicht zu wählen, da sie keine Partei finden, die sie überzeugt. Das Wahlrecht ist für viele selbstverständlich, aber einige österreichische Staatsbürger sind von der Wahl ausgeschlossen. Dies betrifft Personen, die eine längere Haftstrafe verbüßen oder spezielle Straftaten begangen haben.

Es gibt keine vorgegebene Liste von Delikten, die automatisch zu einem Wahlrecht-Ausschluss führen. Jeder Fall wird individuell geprüft, um festzustellen, ob ein Ausschluss gerechtfertigt ist. Personen, die zu mehr als fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt sind, können vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Jedoch könnte eine kürzere Haftstrafe nicht zwangsläufig zu einem Ausschluss führen, es sei denn, es handelt sich um spezifische Straftaten wie Wiederbetätigung, Landesverrat, Wahlbetrug oder Terrorismus.

Das Innenministerium erklärt, dass Wahlrechtsausschlüsse in der Regel verhängt werden, wenn Straftaten begangen werden, die gegen die Demokratie und ihre Institutionen gerichtet sind. Es ist nicht bekannt, wie viele Personen aufgrund bestimmter Delikte von der Nationalratswahl ausgeschlossen sind. Dennoch werden solche Ausnahmen gegenwärtig nur äußerst selten verhängt, und es gibt keinen lebenslangen Ausschluss vom Wahlrecht – die Dauer richtet sich nach der Länge der Haftstrafe.

Reform des Wahlrechts im Jahr 2011

Erst seit etwa einem Jahrzehnt gibt es klare Regelungen für Wahlausschlüsse in Österreich. Vor 2011 waren Personen, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat ein Jahr oder länger im Gefängnis saßen, in dieser Zeit und sechs Monate danach vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Reform des Wahlrechts wurde ins Leben gerufen, nachdem der ehemalige Fernsehmoderator Helmut Frodl 1993 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und deshalb von der Wahl ausgeschlossen war. Sein Einsatz für das Wahlrecht führte schließlich dazu, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass ein genereller Ausschluss gegen das Recht auf freie Wahlen verstößt. Seitdem liegt die Entscheidung über Wahlrechtsausschlüsse in der Hand der Gerichte.

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