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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die umstrittenen Fusionspläne von Grundfos und Siemens keinen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen. Die Fusion der beiden Unternehmen aus dem Bereich der Gebäudetechnik und der Wassertechnologie wurde von einigen Wettbewerbsbehörden kritisch betrachtet, da sie eine erhebliche Marktanteilssteigerung zur Folge hätte. Trotzdem entschied das Gericht, dass die Fusion unter bestimmten Auflagen genehmigt werden könne.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde von Experten als wegweisend für zukünftige Fusionsvorhaben im Bereich der Technologie und des Anlagenbaus angesehen. Sie betonten die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Fusionen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Die Fusion von Grundfos und Siemens hätte die Schaffung eines marktführenden Unternehmens in Branchen mit hoher Bedeutung für die Infrastruktur zur Folge gehabt. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können nun beide Unternehmen ihre Pläne zur Zusammenlegung vorantreiben und ihre Position im Markt stärken.

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Experten zufolge wird die fusionierte Entität in der Lage sein, innovative Produkte und Lösungen anzubieten, die die Effizienz und Nachhaltigkeit von Gebäuden und der Wasserversorgung verbessern. Dadurch könnten neue Maßstäbe in der Industrie gesetzt werden und langfristige Vorteile für die Kunden und die Gesellschaft insgesamt entstehen.

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