Im Europa-Park in Rust wurde der Betrieb des Skybeamers während der Show „Colossal – 20 Jahre Colosseo“ eingestellt. Diese Entscheidung fiel nach einer Verwarnung durch das Landratsamt Offenburg, das auf das Fehlen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung hinwies. Der Skybeamer, bekannt für seine spektakulären Lichtspiele, sorgte zuvor für Besorgnis unter Naturschützern, die auf mögliche negative Auswirkungen auf Vögel und Insekten hinwiesen.
Der Europa-Park nutzte den Skybeamer regelmäßig, jedoch ohne die notwendigen Genehmigungen. In Deutschland müssen solche Geräte strengen Vorschriften folgen und dürfen nur in bestimmten Zeiträumen betrieben werden. Als das Landratsamt am 4. September 2024 informierte, stellte der Park sofort den Betrieb ein, um weitere Verstöße zu vermeiden.
Bedenken bezüglich der Wirkung auf die Umwelt
Wolfgang Hoffmann, der Naturschutzwart der Landkreise Emmendingen und Ortenau, äußerte deutliche Bedenken bezüglich der Ausrichtung des Skybeamers. Der Park hatte versucht zu versichern, dass das Licht in Richtung Autobahn und nicht zu den umliegenden Naturschutzgebieten gerichtet war. Hoffmann hingegen legte Beweise in Form eines Fotos vor, das den Beam in Richtung des Naturschutzgebiets Elzwiesen zeigt. Er betont, dass Himmelsstrahler Vögel und Insekten stören können, die sich normalerweise an natürlichen Lichtquellen, wie dem Mond, orientieren. Gerade Zugvögel sind von solchen Störungen besonders betroffen.
Das deutsche Naturschutzgesetz erfordert eine spezielle Genehmigung für den Betrieb solcher Lichtrichtungen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Besonders Beachtung gilt hierbei sensiblen Zeiträumen, wie der Zugzeit der Vögel von Mitte Februar bis Mitte Mai sowie von Anfang September bis Ende November.
Rechtliche Aspekte und die Betriebsdauer des Skybeamers
Der Skybeamer desselben Parks war in den Sommerferien täglich für etwa 15 Minuten im Einsatz. Der Park versicherte, dass die Ausrichtung der Beleuchtung so gewählt wurde, dass keine negativen Folgen für die Naturschutzgebiete entstehen konnten. Naturschützer wie Hoffmann hingegen führen an, dass künstliches Licht in diesen Gebieten erheblich stören kann.
Zusätzlich zur Lichtverschmutzung gibt es auch Bedenken hinsichtlich des hohen Energiekonsums dieser Geräte. Insekten, die sich ebenfalls an natürlichen Lichtquellen orientieren, können durch die Strahlung gravierend abgelenkt werden, was die jeweilige Ökologie in Naturschutzgebieten gefährdet.
Obwohl der Skybeamer nun gestoppt ist, bleibt unklar, ob wirkliche Beeinträchtigungen in den umliegenden Naturschutzgebieten stattgefunden haben. Die Vorfälle im Europa-Park verdeutlichen die Dringlichkeit einer strengeren Regulierung und engeren Zusammenarbeit zwischen Freizeitparks und Naturschutzbehörden, um ökologischen Schäden künftig vorzubeugen.
Für weitere Informationen zu den Details rund um das Geschehen kann der Artikel auf www.wartezeiten.app konsultiert werden.