Plakate beschmieren kein Kavaliersdelikt
Im heutigen Nationalratswahlkampf sind beschmierte und zerstörte Plakate leider allgegenwärtig. Vor allem die FPÖ und die Grünen im Burgenland sind betroffen. Doch was für manche vielleicht nur als Streich erscheint, ist in Wahrheit eine Straftat, warnen Juristen.
FPÖ im Fokus von Vandalismus
Die FPÖ dokumentiert zahlreiche zerstörte Plakate in diesem Wahlkampf. Besonders betroffen sind die Bezirke Oberpullendorf und Mattersburg, die regelrecht zu Schlachtfeldern geworden sind. Laut Landesgeschäftsführer Daniel Jägerbauer sind diese Vandalenakte eine Folge linker Stimmungsmache gegen die FPÖ. Die Partei muss mehrmals wöchentlich ausrücken, um die beschädigten Plakate zu erneuern.
Beschmieren als Straftat
Rechtsanwalt Florian Astl macht deutlich, dass das Beschmieren und Zerstören von Wahlplakaten keine Bagatelle, sondern eine Straftat darstellt. Da die Plakate einen Wert haben und im Eigentum der wahlwerbenden Partei stehen, handelt es sich um Sachbeschädigung. Das Ausmaß der Straftat hängt vom Wert der zerstörten Plakate ab.
Grüne kämpfen gegen Vandalismus
Auch die Grünen waren mit Beschädigungen konfrontiert, vor allem vor der EU-Wahl. Landesgeschäftsführerin Marita Demattio gibt an, dass eine Anzeige gegen Unbekannt wenig hilft. Trotzdem lassen sie sich nicht entmutigen und setzen weiter auf ihre Botschaft. Beschädigte Plakate werden überklebt, um ihre Message den Menschen weiter zu vermitteln.
Über Fotos denkt nach
Wer Fotos von beschmierten Plakaten im Internet verbreitet, sollte vorsichtig sein. Rechtsanwalt Astl warnt davor, dass auch dies juristische Konsequenzen haben kann.
Es ist wichtig, die Wahlplakate zu respektieren und Vandalismus als das zu behandeln, was es ist: eine Straftat. Nur durch Respekt und gegenseitige Achtung kann ein fairer Wahlkampf gewährleistet werden.