Oberwart

Täuschung in der Pizzeria: 22-Jähriger wegen Falschgeld verurteilt

In Jabing und Oberwart sorgte ein 22-Jähriger für Aufregung, als er mit gefälschten 50-Euro-Scheinen bezahlte – jetzt drohen ihm dreieinhalb Jahre Haft!

In einem aufsehenerregenden Prozess, der vor dem Gericht stattfand, wurden einem 22-jährigen Mann Falschgeldnutzung und andere Vergehen zur Last gelegt. Am 28. Oktober 2024, dem zweiten Verhandlungstag, stand der Angeklagte weiterhin zu seiner Aussage der Unschuld. Dies kommt, nachdem er im Februar 2024 an zwei verschiedenen Orten, einer Tankstelle in Jabing und einer Pizzeria in Oberwart, mit gefälschten 50-Euro-Scheinen bezahlt haben soll.

Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, das Bankomatkarte seiner Freundin entliehen und nicht zurückgegeben zu haben. Bei seiner Festnahme durch die Polizei Ende Februar 2024 wurde die Bankomatkarte bei ihm aufgefunden. Der Angeklagte gab an, er habe Geld vom Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten und könnte möglicherweise einen gefälschten Schein beim Feiern in einem Club in Hartberg bekommen haben.

Die Verwendung von Falschgeld

Der Angeklagte erklärte, dass er am 9. Februar in der Tankstelle bezahlt haben könnte, ohne zu wissen, dass der Schein falsch war. Eine Mitarbeiterin der Oberwarter Pizzeria, die am 16. Februar einen weiteren gefälschten Schein entgegennahm, identifizierte den Angeklagten während der Verhandlung. Sie fand es eigenartig, dass er ihr das Geld nicht in die Hand gegeben hatte; erst beim Zählen des Wechselgeldes stellte sie fest, dass der Schein nicht echt war.

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Ein Zusteller, der draußen auf seinen Auftrag wartete, wurde von seiner Kollegin informiert und verfolgte den angeblichen Verdächtigen, nachdem sie ihm die Informationen übergaben. Gemeinsam mit seinem Cousin filmte er den Vorfall. Das Video, dass während der Verhandlung präsentiert wurde, lieferte keine eindeutigen Beweise zur Identifizierung des Angeklagten, der behauptete, die Pizzeria gar nicht betreten zu haben.

Das Urteil und weitere Vorwürfe

Im Prozess wurde als Beweis auch einer der gefälschten Geldscheine von der Richterin betrachtet. Sie stellte fest, dass der Schein sich „nicht wie Geld anfühlt, sondern eher wie bedrucktes Schreibpapier“. Schließlich wurde der 22-Jährige zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, während für die gefälschten 50-Euro-Scheine eine Summe von 100 Euro für verfallen erklärt wurde, die der Angeklagte an den Staat zahlen muss.

Allerdings wurde er von einem weiteren Vorwurf freigesprochen: Gemeinsam mit einem Freund war ihm vorgeworfen worden, ein Reh nach einem Wildunfall entführt zu haben. Die Richterin entschied, dass in diesem Fall keine Strafbarkeit vorlag. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.


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Quelle
bvz.at

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