
Ein Asylant, der im Südburgenland lebt, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber. Ihm wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von zehn Jahren etwa 200.000 Euro an Sozialleistungen durch Täuschung erschlichen zu haben. Dies wurde aus einem aktuellen Verfahren vor dem Landesgericht Eisenstadt bekannt, wo der Mann angab, bei seiner Einreise nach Österreich nicht die vollständige Wahrheit gesagt zu haben.
Nach Angaben der Anklage soll der Beschuldigte, ein 60-jähriger Familienvater, monatlich rund 1.400 Euro von der Republik Österreich erhalten haben. Aufgrund seiner vorgeblichen Verhältnisse hat er diese Mittel bezogen, darunter Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Trotz seines Geständnisses, dass seine finanziellen Zuwendungen unrechtmäßig waren, plädierte seine Anwältin auf Freispruch.
Sprachliche Hürden im Gerichtssaal
Der Prozess gestaltet sich als aufwendig, da der Angeklagte in der Lage ist, Fragen auf Deutsch zu beantworten, jedoch für komplexe Rücksprachen einen Dolmetscher benötigt. Er verständigte sich im Gericht zudem in Arabisch mit seiner Verteidigerin. Es zeigt sich, dass der Mann über interkulturelle Hürden hinweg navigieren muss, um seine Verteidigung zu unterstützen.
Besonders hartnäckig zeigte sich Richterin Michaela Stückler bei der Klärung der Staatsangehörigkeit des Angeklagten. Der Beschuldigte gab an, syrischer Staatsbürger zu sein, jedoch stellte sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass er auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, die ihm allerdings nicht mehr rechtmäßig anerkannt ist.
Hintergründe zur Einreise
Im Jahr 2013 kam der Mann mit Hilfe eines Schleppernetzwerks nach Österreich. Bei seiner Einreise stellte er einen syrischen Reisepass vor und gab sich ausschließlich als syrischer Staatsbürger aus. Interessanterweise besuchte er mehrfach seine Mutter in der Türkei und konnte diese Reisen problemlos mit seinem türkischen Reisepass antreten. Diese Erkenntnis wirft die Frage auf, ob die österreichischen Behörden, hätte man von seiner türkischen Staatsbürgerschaft gewusst, anders entschieden hätten und seine Asylantrag des syrischen Status eine andere Beurteilung erfahren hätte.
Auf ein Urteil bezüglich der Aberkennung seines Asylstatus, das am 5. November 2023 erlassen wurde, wartet der Angeklagte nun. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da seine Anwältin gegen diese Entscheidung Anfechtung eingelegt hat.
So steht es gegenwärtig in einem juristischen Geplänkel, das komplexe nationale und internationale Aspekt der Migration sowie des Sozialrechts miteinander verknüpft. Die Unschuldsvermutung bleibt auch weiterhin bestehen, während der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.
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