Im Bezirk Oberwart hat die Arbeiterkammer einen bedeutenden rechtlichen Erfolg erzielt. Valer Cotut, ein Lkw- und Baumaschinenmechaniker, dessen Arbeitsweise und Bedingungen im Fokus standen, hat nun die Anerkennung seiner Versicherungszeiten als Schwerarbeit durch die Pensionsversicherungsanstalt erhalten. Dies ist ein wesentlicher Schritt, der seiner Pensionssituation zugutekommen könnte.
Herr Cotut ist seit September 2005 bei der Firma Dirnbeck Trans GmbH tätig, wo er sich um den gesamten Fuhrpark kümmert, der über 30 Baumaschinen umfasst, darunter Lkw, Bagger und Walzen. Dies bedeutet viel körperliche Arbeit, oft unter herausfordernden Bedingungen, was seine Rolle von manchen anderen mechanischen Berufen unterscheidet.
Die Definition von Schwerarbeit
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede mechanische Tätigkeit automatisch als Schwerarbeit klassifiziert wird. Laut der Schwerarbeitsverordnung gilt eine Arbeit als Schwerarbeit, wenn der Kalorienverbrauch bei einer Durchschnittsbetrachtung 2.000 Arbeitskalorien übersteigt. Dies kann jedoch variieren, je nachdem, wo und wie die Mechaniker arbeiten. In vielen modernen Fach- und Markenwerkstätten, die weniger schwere Maschinen reparieren, kann es sein, dass diese Schwelle nicht erreicht wird.
Im Fall von Cotut hat die Arbeiterkammer, unter der Leitung von AK-Experte Manfred Pimperl, hart für dessen Rechte gekämpft. Sie unterstützen ihn nicht nur während des gesamten Verfahrens, sondern ermutigen auch andere, im Zweifel einen Antrag auf Schwerarbeitspension oder die Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu stellen. „Wenn jemand unsicher ist, ob er oder sie unter die Schwerarbeit fällt, sollte auf jeden Fall einen Antrag auf eine Schwerarbeitspension stellen. Bei einer Ablehnung können wir helfen und den Gerichtsweg bestreiten“, erklärte Pimperl.
Bedeutung der Anerkennung
Die Anerkennung als Schwerarbeiter könnte für Cotut bedeuten, dass er eines Tages mit einer Schwerarbeitspension in den Ruhestand gehen kann, sobald er die Voraussetzungen dafür erfüllt, darunter die Vollendung seines 60. Lebensjahres und das Erreichen von 45 Versicherungsjahren. Dieser Fortschritt ist besonders wichtig, da es vielen Arbeitern in körperlich fordernden Berufen ermöglicht, früher in Rente zu gehen, um ihren Gesundheitsstatus zu schützen.
Diese Entwicklungen werfen ein Licht auf die Situation zahlreicher Arbeitnehmer im Handwerk und verdeutlichen die Notwendigkeit einer genauen Prüfung individueller Arbeitsbedingungen. Die Arbeiterkammer steht bereit, um weitere solcher Fälle zu unterstützen und das Recht auf eine ehrliche Beurteilung der Arbeitserfahrungen durchzusetzen, was zu einer fairen und gerechten Pensionsversicherung führen kann. Mehr zu diesem Thema finden Sie im detaillierten Bericht auf www.meinbezirk.at.
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