Oberwart

Burgenland: Anträge beim Insolvenz-Soforthilfefonds um 50% gestiegen

"In Burgenland explodieren die Insolvenzen um 69 % – 889 Arbeitnehmer kämpfen um schnelle finanzielle Hilfe vom AK-Soforthilfefonds, während die Anträge um über 50 % steigen!"

In Burgenland erleben der Arbeitsmarkt und die finanzielle Unterstützung durch die Arbeiterkammer eine dramatische Wende. Im Jahr 2024 ist die Anzahl der Insolvenzen im Burgenland um erdrückende 69 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bislang haben bereits 889 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darunter gelitten, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 50 Prozent bedeutet. Dies hat zu einem starken Anstieg der Anträge für die Insolvenz-Soforthilfe geführt.

Der Insolvenz-Soforthilfefonds der Arbeiterkammer bietet den Betroffenen schnelle Unterstützung, um ihre finanziellen Belastungen in solch schwierigen Zeiten abzufedern. Dieses Jahr wurden mehr als 50 Prozent mehr Anträge als im letzten Jahr registriert, was zeigt, dass die Menschen dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Bis Ende September 2024 wurden schon 97 Anträge gestellt und über 197.000 Euro an Soforthilfe bereitgestellt.

Finanzielle Unterstützung für Betroffene

Arbeitnehmer, die von Unternehmensinsolvenzen betroffen sind, können leicht Hilfe über den Insolvenz-Soforthilfefonds der AK beantragen. Die maximale Förderung beträgt 2.300 Euro und wird bereits gewährt, wenn das Gehalt für einen Monat aussteht. Dies kommt auch geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften zugute.

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„Die Insolvenzsoforthilfe wurde von uns in der Teuerungskrise deutlich erhöht und leichter zugänglich gemacht", so Gerhard Michalitsch, Präsident der Arbeiterkammer.

Die Soforthilfe ist unkompliziert und zinsfrei, was sie besonders attraktiv macht. Die Höhe des Betrags, der ausgezahlt wird, basiert auf dem beantragten Insolvenzentgelt. Betroffene können oft innerhalb weniger Tage mit der Auszahlung rechnen, was in Krisenzeiten entscheidend sein kann. Daniela Streli, Leiterin des AK-Insolvenzreferates, bekräftigt: „Die Hilfe wird zügig gewährt, damit die Betroffenen ihre laufenden Rechnungen begleichen können.“

Voraussetzungen für die Hilfe

Um die Soforthilfe zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen die Antragsteller Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie mindestens einen Monatslohn oder -gehalt ausstehen haben. Diese Nachweise müssen in Form von Lohn- und Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die offenen Forderungen nicht bereits gepfändet oder abgetreten wurden. Antragsteller müssen zudem versichern, dass sie die Beantragung des Insolvenzentgelts über die IEF-Service GmbH durchführen. Diese strengen Vorgaben sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Hilfe genau denjenigen zugutekommt, die sie am dringendsten benötigen.

Im Jahr 2023 gab es 78 zugestellte Anträge auf Soforthilfe insgesamt, die summiert 102.380 Euro betrugen. Dies zeigt, wie wichtig diese Unterstützung für die Menschen in Burgenland ist und hebt die wachsende Notwendigkeit der Hilfe in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten hervor.

Die Situation dürfte sich in naher Zukunft weiterhin entwickeln, und es bleibt abzuwarten, wie die Programme der Arbeiterkammer angepasst werden, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden und rechtzeitige Hilfe zu bieten. Eines steht fest: Burgenland steht vor großen Herausforderungen, und die Unterstützung durch die Arbeiterkammer ist für viele unentbehrlich.

Für weitere Informationen und Details zur aktuellen Situation ist eine umfassende Berichterstattung auf www.meinbezirk.at zu finden.


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Quelle
meinbezirk.at

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