Ein erschreckender Betrugsfall hat sich am 10. Januar 2024 ereignet, als eine 56-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart von einer unbekannten Person über WhatsApp kontaktiert wurde. In der Annahme, sie spreche mit ihrem Sohn, fiel sie auf die betrügerische Masche herein. Sie berichtete am 15. November 2024 vor Gericht, dass sie in einer stressigen beruflichen Situation war, als sie die Nachricht erhielt. Der vermeintliche Sohn erklärte, dass sein Handy kaputt sei und er von einer anderen Nummer schreibe. Da ihr Sohn in der Vergangenheit schon einmal sein Handy beschädigt hatte, hielt sie die Nachricht für plausibel.
Im Prozess stellte sich heraus, dass die Nummer, über die die Nachrichten gesendet wurden, einem 40-jährigen Mann aus Wien zugeordnet werden konnte. Dieser Prozess wurde am selben Tag fortgesetzt, wobei der Angeklagte seine Schuld bestritt. Er argumentierte, aufgrund von persönlichen Problemen und finanzieller Notwendigkeit gehandelt zu haben.
Hintergründe des Betrugs
Der Angeklagte gab an, durch seine Spielsucht und andere Schwierigkeiten in Frühpension zu sein. Bevor er sich in diese rechtlich bedenkliche Situation begab, wurde er von einem Bekannten angesprochen. Dies geschah im Park, wo ihm der Mann angebot, ihm etwas Geld zu geben, wenn er für ihn mehrere Handy-SIM-Karten registrieren würde. Als Gegenleistung für die Registrierung, die er in einem Handyshop durchführte, erhielt er 50 Euro und einen Kebap.
Unterdessen verlangte der Unbekannte in der WhatsApp-Nachricht von der Frau eine Überweisung von 1.890 Euro. Diese Bezahlung erklärte der Betrüger damit, dass er Rechnungen begleichen müsse und aufgrund des angeblich defekten Handys nicht auf die benötigten Dateien zugreifen könne. Die Frau erinnerte sich, dass ihr Sohn kürzlich über offene Versicherungsfälle gesprochen hatte, was den Betrug naheliegender erscheinen ließ. So entschied sie sich, das Geld zu überweisen.
Nach der ersten Überweisung im Januar forderte der Betrüger jedoch am folgenden Tag weitere 1.740 Euro. Dies ließ die Frau skeptisch werden, und sie wandte sich an die Polizei. Trotz ihrer Bemühungen, das Geld zurückzuerhalten, verliefen ihre Versuche ohne Erfolg.
Gerichtsverfahren und weitere Entwicklungen
Im Gericht stellte die Richterin fest, dass solch ein Betrug jedem passieren könnte, und ermahnte zur Vorsicht. Außerdem wurde deutlich, dass der Kontoinhaber, auf dessen Namen das Geld überwiesen wurde, ebenfalls angeklagt war, jedoch dem Prozess fernblieb. Der 40-Jährige aus Wien, der die SIM-Karten registriert hatte, wird nun auch hinsichtlich seiner geistigen Fitness untersucht, um zu klären, ob er zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war.
Das Gericht hat den Prozess vertagt, um weitere Beweise zu sammeln, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Solch ein Vorfall zeigt die Gefahren betrügerischer Machenschaften im digitalen Zeitalter auf, und es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.bvz.at.