Ein bemerkenswerter Prozess in Nordburgenland hat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen, nachdem Erinnerungsprobleme von Zeugen zu einem minimalen Urteil geführt haben. Die ursprünglich gegen einen Angeklagten erhobenen Vorwürfe um den Handel mit 1,5 Kilo Heroin wurden durch die Aussagen von Zeugen, die sich nicht an entscheidende Details erinnern konnten, stark geschwächt.
Vor dem Landesgericht Eisenstadt wurde ein entscheidender Belastungszeuge von einer Polizeieskorte hergebracht, nachdem er bei der ersten Verhandlung im Juli nicht erschienen war. Der in seinen Zwanzigern befindliche Zeuge, der selbst mit einem Strafverfahren zu kämpfen hat, relativierte seine vorherigen Aussagen, die er gegenüber der Polizei gemacht hatte. Anstatt die Fakten zu bestätigen, schien er nun die Rolle des Angeklagten zu minimieren. So sprach er nicht mehr von einem Kauf von Drogen, sondern behauptete, der Angeklagte habe lediglich für ihn Drogen aus Wien „besorgt“.
Die Verwirrung der Zeugenaussagen
Die Unklarheiten führten zu einem Szenario, in dem der Zeuge häufig sagte: „Ich kann mich nicht wirklich erinnern!“ oder „Das ist schon lange her.“ Diese Formulierungen schienen die Glaubwürdigkeit der Anklage zu untergraben. Ein weiterer Zeuge, in Handschellen und direkt aus einem Gefängnis kommend, gab eine ebenso wenig aussagekräftige Erklärung ab. Trotz der Warnung über seine Pflicht zur Wahrheit sagte er immer wieder, dass sein Fokus woanders liege und er sich kaum erinnern könne.
Seine ursprünglichen Aussagen, die besagten, dass er vom Angeklagten Drogen gekauft habe, wurden nun widerrufen. Auf die Konfrontation der Staatsanwältin, die ihn daran erinnerte, dass er dies bereits früher bestätigt hatte, erwiderte er: „Ich wollte meine Ruhe und nichts mehr mit der Kripo in Eisenstadt zu tun haben.“ Dies wirft Fragen über die Zuverlässigkeit der Zeugenaussagen auf und verstärkt die Verwirrung rund um den Fall.
Die Staatsanwältin las die Polizei-Protokolle vor, die präzise Mengen und Preisangaben für den angeblichen Drogenkauf enthielten. Dennoch blieb der Zeuge unbeeindruckt und antwortete, dass er sich nicht daran erinnern könne. Als er schließlich mit einem möglichen Verfahren gegen sich selbst konfrontiert wurde, schien er unsicher und gab nach: „Na ja … wenn ich es unterschrieben habe … wird schon so gewesen sein.“
Urteil und mögliche Folgeerscheinungen
Das Urteil des Schöffensenats fiel schließlich zugunsten des Angeklagten aus, mit einem Strafmaß von lediglich drei Jahren Gefängnis für 322 Gramm Heroin und fünf Gramm Kokain, während die schwerwiegenderen Vorwürfe aufgrund mangelnder Beweise fallengelassen wurden. Bemerkenswerterweise galt dies trotz der ursprünglichen Anklage von 1,5 Kilo Heroin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Unschuldsvermutung bleibt bestehen.
Die Situation wirft bedeutsame Fragen zur Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und der Verlässlichkeit der Vorgehensweise von Strafverfolgungsbehörden auf. Der Prozess verdeutlicht, wie schnell sich die Einschätzung der Beweislage ändern kann, insbesondere in Fällen, in denen die Erinnerungen der Zeugen verblassen oder unter Druck stehen. Währenddessen bleibt die Frage nach den realen Konsequenzen dieses Falles offen.
Insbesondere in einem Umfeld, in dem Drogenhandel ein ernsthaftes Problem darstellt, verstärkt der Ausgang dieses Prozesses die Diskussion über die Herausforderungen, die mit der Beweisführung in solchen Fällen einhergehen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen und möglichen rechtlichen Schritte, die noch folgen könnten, ist die Beobachtung des Falls weiterhin von Interesse.