Der Burgenländer wird es ab dem 1. Oktober 2023 deutlich leichter haben, wenn es um die Betreuung der Kleinsten geht. Nach intensiven Diskussionen, vor allem von der oppositionellen Seite, hat die SPÖ bei der letzten Landtagssitzung grünes Licht für den neuen Ganzjahreskindergarten gegeben. Ausschließlich die Grünen stimmten ebenfalls für diese Änderung im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz. Aber was bedeutet das konkret für Eltern, Kinder sowie Pädagoginnen und Pädagogen?
Der Ganzjahreskindergarten soll vor allem berufstätigen Eltern helfen, die oft mit der Herausforderung konfrontiert sind, Betreuungseinrichtungen in den Sommerferien zu finden. Dies wurde besonders wichtig, da viele Eltern selbst bei Urlaubstagen nur eingeschränkt Zeit haben, um sich um ihre Kinder zu kümmern. SPÖ-Landesrätin Daniela Winkler hebt hervor, dass selbst bei der besten Planung der zehn Urlaubstage für arbeitende Eltern, diese oft nicht ausreichen, um eine durchgehende Betreuung während der Ferienzeiten zu gewährleisten.
Unterstützung für die Pädagogen
Die Änderungen im Gesetz bringen jedoch nicht nur Vorteile für die Eltern. Auch die Pädagoginnen und Pädagogen sollen durch die Einführung einer neuen Berufsgruppe, den „pädagogischen Assistenzkräften“, von dieser Reform profitieren. Diese neuen Fachkräfte sind dazu gedacht, administrative Aufgaben zu übernehmen und damit den Pädagogen mehr Zeit für die eigentliche Kinderbetreuung zu geben. Dadurch können sich die Erzieherinnen und Erzieher besser auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder konzentrieren.
„Wien und Burgenland sind die einzigen Bundesländer, die diesen kostenlosen und ganzjährigen Kindergarten anbieten. Wir haben zudem ein Maßnahmenpaket geschnürt, das Personal, Eltern und Kinder unterstützt“, erklärt Winkler und verweist auf Initiativen wie spezifische Beratungen für Autismus und spezielle Fortbildungen für Inklusion.
Die Einführung des Ganzjahreskindergartens ist nicht ohne Gegenwind von Seiten der Opposition geblieben. Die Grünen waren zwar unterstützend, jedoch äußerte Anja Haider-Wallner Bedenken bezüglich der praktischen Umsetzung ohne zusätzliche Kosten und Personalaufwand. Diese Frage wurde von der SPÖ als geklärt erachtet, da das Konzept gut durchdacht sei und die Umsetzung realistisch bleibe.
Die FPÖ, vertreten durch ihren Landesparteichef Alexander Petschnig, bringt hingegen harsche Kritik an. Er bezeichnet die Neuerungen als „Kinderaufbewahrungsgesetz“ und fragt, ob ein echter Bedarf für den Ganzjahreskindergarten besteht, da keine Bedarferhebungen mehr durchgeführt werden. Auch die Terminologie der „pädagogischen Hilfskraft“ wird als diskriminierend empfunden.
Ein richterlicher Streitpunkt bleibt die Finanzierung: Während die FPÖ darauf hinweist, dass eine kostendeckende Kinderbetreuung nicht mit einer kostenlosen gleichzusetzen ist, unterstreicht Winkler, dass der Bedarf an flexiblen Betreuungsplätzen in jedem Fall gegeben ist. Trotz der Gegenstimmen wurde der Gesetzentwurf durch die Stimmen der SPÖ und Grünen verabschiedet. Die Kindergartenpflicht bleibt dabei auf das letzte Jahr vor der Schule beschränkt.
Die Diskussion um die Reform zeigt deutlich, dass die Thematik der Kinderbetreuung ein kontroverses und emotionsgeladenes Thema in der politischen Landschaft darstellt. Entscheidend ist jedoch, dass die neue Regelung ab Oktober uygulan werden kann und Eltern eine erweiterte Möglichkeit zur Betreuung ihrer Kinder angeboten wird.