Im Rahmen eines außergewöhnlichen Prozesses vor dem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt trat kürzlich eine Frau in Erscheinung, die aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung in den Fokus der Justiz geriet. Aufgrund ihrer Entscheidungen und Erlassungen werden zahlreiche Fragen über den Verlauf des Verfahrens und die Thema psychische Gesundheit aufgeworfen.
Die Angeklagte, eine Burgenländerin Mitte dreißig, wurde in Handschellen ins Gericht geführt. Ihr gesundheitlicher Zustand war bereits bekannt – sie ist alleinerziehend, Mutter eines Schulkindes und aufgrund ihrer psychischen Störungen im Ruhestand. Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau im Juni 2024 sowohl einen Mieter als auch einen Polizisten mit einem großen Küchenmesser bedroht und versucht, auf sie einzustechen.
Die Vorfälle und ihre Hintergründe
Die Bedrohungen ereigneten sich in einer Wohnhausanlage, wo die Angeklagte mit einer Klinge von 17 Zentimetern Größe auf ihre Opfer losging. Ein medizinisches Gutachten bestätigte eine Diagnose von paranoider Schizophrenie, was zur Anordnung ihrer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum führte.
Die Angeklagte zeigte sich während des Prozesses verwirrt und weinerlich, als die Richterin sie nach der Tat fragte. Ihre Antworten waren kaum nachvollziehbar und beinhalteten seltsame Elemente aus ihrer Wahrnehmung der Ereignisse, wie das Anzünden eines Traumfängers oder das Gefühl, beobachtet zu werden.
Ein 88-jähriger Mieter der Wohnhausanlage, der als Zeuge auftrat, schilderte den Vorfall präzise: Er wurde überraschend von der Angeklagten mit einem Messer bedroht, was ihn in akute Gefahr brachte.
Wiederholte Vorfälle und die Gefahrenbewertung
Ein weiterer Zeuge, ein Gruppeninspektor der Polizei, gab an, dass die Frau der Behörde bereits bekannt war und mehr als 40 Vorfälle auf ihren Namen gingen, bei denen die Polizei eingreifen musste. Bei einem der letzten Vorfälle drohte sie mit einem Messer, als Beamte versuchten, klarzustellen, was geschehen war. Sie schnitt einem der Polizisten beinahe während des Besuchs in der Wohnung ins Gesicht.
Angesichts der schwerwiegenden medizinischen Sachlage wurde die Frau als nicht zurechnungsfähig eingestuft. Wissenschaftler warnen, dass erhebliche Gefahren für zukünftige Straftaten bestehen, da die Angeklagte unter Halluzinationen leidet und Stimmen hört.
Das Gericht entschied, die Frau in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen, um ihr die nötige medizinische Betreuung zukommen zu lassen. Ein Schuldspruch wurde nicht erlassen, da die Frau zum Zeitpunkt der Taten nicht forderungsfähig war. Die Unschuldsvermutung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung bestehen, und sie wird weiterhin in der geschlossenen Anstalt behandelt.
Für weitere Informationen zu diesem Fall und anderen ähnlichen Vorfällen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.meinbezirk.at.