Burgenland

Meistertitel nun auch für handwerksähnliche Gewerbe in Burgenland verfügbar

Neue Meister in ungewöhnlichen Branchen: Was bedeutet das für Piercer und Tätowierer?

Immer mehr Gewerbetreibende können nun den begehrten Titel des Meisters oder der Meisterin tragen, auch wenn sie in handwerksähnlichen Berufen tätig sind. Diese Neuerung bringt eine Vielzahl von Vorteilen und Anerkennung für verschiedenste Branchen mit sich.

Bislang war der Meistertitel nur den Handwerkern vorbehalten, die erfolgreich eine Meisterprüfung absolviert hatten. Nun dürfen auch Gewerbetreibende aus 14 handwerksähnlichen Gewerben diesen Titel führen. Dies ist insbesondere für Berufe wie Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik, Piercen, Tätowieren, Fußpflege, Massage, Bestattung, Vulkaniseur, Waffengewerbe und Sprengungsunternehmen von großer Bedeutung.

Der Landesinnungsmeister der Bauhilfsgewerbe und stellvertretende Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, Anton Putz, äußerte sich positiv zu dieser Entwicklung. Er betonte, dass es wichtig sei, die meisterlichen Leistungen sichtbar zu machen und die entsprechende Anerkennung zu erhalten.

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Besonders erfreulich ist die Möglichkeit für Gewerbetreibende, den Meistertitel vor ihrem Namen zu führen, sei es in Kurzform oder in voller Länge. Darüber hinaus gibt es spezifische eintragungsfähige Meistertitel für Berufe wie Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister und Holzbau-Meister.

Die Spartengeschäftsführerin Doris Granabetter bezeichnete diese Neuerung als einen wichtigen Schritt für die Branchen. Wer den Meistertitel in behördliche Dokumente eintragen lassen möchte, muss das entsprechende Prüfungszeugnis vorlegen.

Diese Entwicklung ist ein bedeutender Fortschritt für die unterschiedlichen Branchen und bietet den Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre meisterlichen Fähigkeiten und Qualifikationen angemessen zu präsentieren und zu würdigen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Vielfalt und Kompetenz in den handwerksähnlichen Gewerben angemessen zu würdigen und zu fördern.

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