Mattersburg

Leistbares Eigentum: SoWo präsentiert neues Wohnmodell für Burgenländer

In Mattersburg erobern innovative Mietkonditionen die Immobilienwelt: Bei „SoWo“ wird aus Mietern nach 30 Jahren ganz entspannt Eigentum – aber nur für die Reichen und Schönen!

In Mattersburg wird bald ein neues Bauprojekt ins Leben gerufen, das unter dem Konzept des „leistbaren Eigentums“ steht. Dieses Modell, das von der „SoWo“ (Sozialer Wohnbau) gefördert wird, verspricht, den Bürgerinnen und Bürgern der Region Eigentum zu einem fairen Preis anzubieten. Umgesetzt wird das Ganze durch eine Berechnung des Kaufpreises, die sich an den tatsächlichen Herstellungskosten orientiert, anstatt am häufig höheren Verkehrswert. Dies soll es ermöglichen, dass Mieter bereits ab der ersten Mietzahlung einen Teil ihres Kaufpreises abbezahlen. Dies erklärte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil bei der Vorstellung der Initiative im Januar 2023.

Ein interessantes Detail dieses Projektes ist, dass Mieter nach Ablauf von 30 Jahren zu den rechtmäßigen Eigentümern ihrer Wohnungen werden. „Mit jeder einzelnen Mietzahlung wird sukzessive ein Eigentumsanteil erworben. Dieses Geld geht nicht verloren“, erläuterte Doskozil. Dies könnte persönlich für viele Mattersburger von Bedeutung sein, die auf der Suche nach Wohneigentum sind.

Kriterien für die Wohnungsvergabe

Doch nicht jeder wird automatisch eine Wohnung beziehen können. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um anspruchsberechtigt zu sein. Zu den wichtigsten gehört, dass der Hauptwohnsitz im Burgenland angemeldet sein muss. Wer eine andere Unterkunft hat, die den Wohnbedarf deckt, ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Außerdem muss ein Anspruch auf die burgenländische Wohnbauförderung bestehen.

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Das zulässige Jahreseinkommen variiert je nach Haushaltsgröße. Ein alleinstehender Haushalt darf ein Jahreseinkommen von maximal 44.000 Euro haben, während der Wert für zwei Personen bei 75.000 Euro liegt. Für drei Personen erhöht sich dieser Betrag auf 76.500 Euro und so weiter. Für größere Haushalte liegt die Obergrenze bei 80.000 Euro.

Falls Antragsteller nicht den fälligen Einkommensnachweis erbringen können oder deren Einkommen das Mindestkriterium nicht erreicht, gibt es die Möglichkeit, durch zusätzliche Sicherheiten oder Bürgschaften dennoch in den Genuss einer Förderung zu gelangen. Diese Bürgschaften dürfen ausschließlich von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern übernommen werden.

Die Einführung dieses Modells wird als ein entscheidender Schritt zur Förderung von sozialem Wohnbau in der Region angesehen und könnte langfristige Veränderungen im Bereich der Wohnraumsituation bewirken. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Interessierte die Details auf der Website www.bvz.at nachlesen.


Details zur Meldung
Quelle
bvz.at

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