
Am zweiten Verhandlungstag eines schweren Falls von versuchter Vergewaltigung und Bedrohung mit einem Gewehr im Landesgericht Eisenstadt wurde der Angeklagte, ein 25-jähriger Burgenländer, zu einer Haftstrafe verurteilt. Trotz seiner vehementen Leugnung legte das Gericht die Beweise vor und verhängte eine Strafe von insgesamt 30 Monaten, von denen 20 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dieses Urteil entfaltet sich vor dem Hintergrund eines sehr ernsthaften Verbrechens, das nicht nur das Opfer, sondern auch die Gesellschaft betrifft.
Der Fall hat in der Region für Aufregung gesorgt, insbesondere da er in einem kurzen Zeitrahmen nach einem vorherigen Prozess zu einer anderen Angeklagten, einem professionelle Kämpfer, stattfand, der freigesprochen wurde. In diesem neuen Verfahren wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, seine Ex-Geliebte gewaltsam festgehalten und mit einer Schusswaffe an der Flucht gehindert zu haben.
Ereignisse am Tatort
Die Schilderungen von Zeugen, insbesondere von Polizisten, zeichneten ein dramatisches Bild der Nacht, in der die Straftat begangen wurde. Der Angeklagte hatte der Frau bei einem Streit den Lauf eines Gewehrs an die Stirn gedrückt. Diese Drohung stellte eine extreme Form der Angst und Kontrolle dar und konnte nur durch den massiven Widerstand des Opfers verhindert werden, was den Hauptvorwurf der versuchten Vergewaltigung untermauerte.
Ein Gruppeninspektor berichtete, dass sie aufgrund einer Bedrohung mit einer Waffe alarmiert wurden. Bei ihrer Ankunft an der angegebenen Adresse trennten sich die Einsatzkräfte, um sowohl das Opfer als auch den Tatverdächtigen zu sichern. Der Beamte fand die Frau in einem stark traumatisierten Zustand vor, woraufhin ein umgehender Zugriff auf den Angeklagten erfolgte.
Ein weiterer Polizist berichtete von der entscheidenden Festnahme des Angeklagten, als dieser das Gebäude verließ. Die Gefahr war hoch, da das Opfer angab, dass der Täter noch im Inneren sei. Der Mann wurde schließlich ohne Widerstand festgenommen, was den Einsatzkräften ermöglichte, schnell und effizient zu handeln.
Zeugenaussagen und Beweise
Die Beweise für die Tat waren umfangreich. Ein Notfallsanitäter, der am Tatort eintraf, bestätigte, dass die Frau physische Verletzungen aufwies, darunter Würgemale und Rötungen, was auf eine intense Auseinandersetzung hindeutet. Diese physischen Hinweise wurden durch die Aussagen des Opfers gestützt, das dem Sanitäter gegenüber die Vergewaltigung eingestand.
Neben der physischen Gewalt spielte auch die psychologische Opferfahrung eine Rolle. Die Angst und der Schock waren zum Zeitpunkt der Rettung deutlich sichtbar, was die Schwere der Situation unterstrich. Die Tatsache, dass die Polizei in geordneter Weise vorgehen musste, um den Angeklagten zu stellen, zeigt zudem die hohe Gefahrenlage, die bei solchen Vorfällen häufig herrscht.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme hat das Gericht entschieden, dass die Umstände schwerwiegender Natur sind und ein entsprechendes Strafmaß notwendig ist. Der verurteilte Mann wurde zudem angewiesen, 1.000 Euro als Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen. Diese Entscheidungen beruhen auf der Validierung der Aussagen und der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Opfers.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt haben. Dies bedeutet, dass die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Klärung des Falls bestehen bleibt.
Diese Situation wirft weiterführende Fragen auf, wenn es um die Themen Gewalt, Bedrohung und den Umgang mit Opfern von sexueller Gewalt geht. Die Debatte über die Notwendigkeit von Verbesserungen im Rechtssystem und schützende Maßnahmen für die Opfer wird auch in Zukunft relevant bleiben.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.meinbezirk.at.
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