Jennersdorf

Imkerzubehör-Skandal: Südburgenländer vor Gericht nach Kundenbetrug

Im skandalösen Betrugsprozess um 50.000 Euro Vorzahlungen an einen Südburgenländer, der mit einer bosnischen Firma im Imkerzubehör tätig war, wird jetzt gnadenlos Licht ins Dunkel gebracht!

Ein derzeit laufender Prozess beschäftigt die Gerichte in Südburgenland und wirft ein Licht auf einen möglichen Betrug im Bereich des Imkerzubehörs. Ein Südburgenländer, der geschäftlich mit einer bosnischen Firma verbunden war, sieht sich dem Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegenüber. Der Hintergrund: Er erhielt von 16 Kunden Anzahlungen in Höhe von fast 50.000 Euro, jedoch blieb die Lieferung des bestellten Zubehörs aus.

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall ernst genommen, und während der Verhandlung am 15. Oktober 2024 trat die Anwältin des Angeklagten hervor und erklärte, dass ihr Mandant keinen Vorsatz zur Bereicherung gehabt habe. Er wolle niemanden schädigen. Dies wirft Fragen auf, wie die geschädigten Kunden mit dieser Angelegenheit umgehen werden, nachdem die Ware nicht geliefert wurde.

Geständnis und Defizite in der Dokumentation

Der Angeklagte gestand, teilweise schuldig zu sein, da er Mitinhaber der bosnischen Firma war und längere Zeit nachlässig agierte. „Ich habe zu lange zugeschaut“, gesteht er und berichtet, dass die Mitarbeiter in Bosnien oft nur dann arbeiteten, wenn er anwesend war. Wenn er abwesend war, wäre die Produktivität gering oder nicht vorhanden gewesen.

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Ein weiteres Problem stellt die Dokumentation dar. Der Angeklagte konnte im Prozess keine nachvollziehbaren Belege dafür vorlegen, welche Zahlungen den einzelnen Kunden oder Bestellungen zugeordnet werden konnten. Auf Fragen der Richterin sah er sich in der Pflicht, eine Übersicht über seine Zahlungen bis zur nächsten Verhandlung vorzulegen.

Während der Sitzung wurde deutlich, dass sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt eine klare Verantwortlichkeit von Seiten des Angeklagten einforderten. Die Richterin wies darauf hin, dass er ausreichend Zeit gehabt hätte, um relevante Dokumente vorzulegen. Der Staatsanwalt klagte über unvollständige Informationen und bemängelte die Qualität der Aktenlage. “So kann ich nicht verhandeln”, betonte er.

Obgleich der Angeklagte anerkennt, dass die Ansprüche der geschädigten Kunden bestehen, hat er bislang keine Schadensersatzzahlungen geleistet. „Es ist derzeit nicht möglich“, äußerte sich der Ex-Unternehmer, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet und gegenwärtig monatlich 1.200 Euro als Haustechniker verdient.

Um den Fall weiter zu klären, wurde vorgeschlagen, die bosnischen Geschäftspartner des Angeklagten als Zeugen zu befragen. Diese müssen nun ermittelt werden, damit sie zur nächsten Hauptverhandlung geladen werden können. Bis dahin bleibt der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt und wir müssen beobachten, wie sich die Situation entwickeln wird.

In dieser komplexen Situation bleibt zu hoffen, dass die rechtlichen Fragen schnell und transparent geklärt werden. Die betroffenen Kunden und alle Interessierten erwarten eine umfassende und faire Aufklärung über die Vorwürfe, die in diesem Prozess behandelt werden. Weitere Informationen werden in den kommenden Verhandlungen erwartet, die für Klarheit sorgen sollen.


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Quelle
bvz.at

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