Burgenland hat kürzlich die Förderung für verschiedene Jugendmaßnahmen deutlich erhöht. Mit den neuen Jugendförderrichtlinien wurden die finanziellen Unterstützungen für die offene Jugendarbeit, Schulaufenthalte im Ausland und Reisen zu EU-Institutionen oder NS-Gedenkstätten angehoben. Die Fördermittel sind nicht rückzahlbar und können von Gemeinden, Erziehungsberechtigten und Organisationen in Anspruch genommen werden.
Das Jugendreferat gewährt nun stufenweise Förderungen für die offene Jugendarbeit, die bis zu 16.000 Euro pro Jahr betragen können – eine Steigerung um 100 Prozent. Gemeinden, in denen die offene Jugendarbeit stattfindet, können von dieser finanziellen Unterstützung profitieren. Ebenso wurden die Zuschüsse für zeitlich begrenzte Schulaufenthalte erhöht, um die Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe im Ausland zu verbessern.
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen wurde auch die Förderung für die Ausrichtung eines Open-Air Sommerkinos angehoben. Gemeinden oder Vereine mit Jugendbezug können nun bis zu 1.500 Euro für die Organisation eines solchen Events beantragen, was einer Verdreifachung des bisherigen Förderbetrags entspricht. Landesrätin Daniela Winkler betonte, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, dass Jugendliche sich entfalten und öffnen können, ihnen neue Türen in die Welt geöffnet werden und sie in ihren Vorhaben unterstützt werden.
Die Förderungen zielen darauf ab, sinnvolle Freizeitangebote zu stärken und die Jugendarbeit in den Gemeinden auszubauen. Durch die finanzielle Unterstützung sollen junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre psychische Gesundheit zu erhalten und vor gesundheitsschädlichem Verhalten geschützt zu werden. Winkler betonte die Bedeutung der offenen Jugendarbeit als wertvollen Beitrag zur Bildung und Erziehung von Jugendlichen.