Eisenstadt

Tomaten und Chili : ein Lokaler im Scheinwerferlicht des Drogenprozesses

Ein 60-Jähriger aus Neusiedl musste sich wegen mutmaßlichen Drogenanbaus verantworten – doch seine Erklärung zu 'Tomaten und Chili' könnte ihn vor dem Gefängnis retten!

Ein 60-jähriger Mann aus dem Bezirk Neusiedl wurde kürzlich vor Gericht wegen des Anbaus von Cannabisblüten angeklagt. Während des Prozesses konnte er jedoch überzeugend darlegen, dass die von ihm behauptete Erntemenge von über zwei Kilo unrealistisch sei. „Ich habe 2021 vier Cannabispflanzen indoor angebaut“, erklärte der Angeklagte, und weiter, „die Ernte war ganz gering, weil das Licht zu schwach war.“ Diese Aussage zeigt, dass er nicht die Intention hatte, eine große Menge zu produzieren.

Der Angeklagte hatte aus den Cannabisblüten eine Tinktur hergestellt, die er aber als zu intensiv empfand. Er wollte sich nicht in einen Rauschzustand versetzen lassen. Sein Ziel war es, die Tinktur aufgrund ihrer schmerzlindernden und beruhigenden Wirkung zu nutzen.

Erneuter Anbau von Cannabis im Jahr 2024

Im Jahr 2022 erlitt der Mann eine schwere Erkrankung, die ihn mehrere Monate ins Krankenhaus zwang. 2024 beschloss er, erneut Cannabissamen zu besorgen und wählte diesmal Pflanzen mit einem höheren Gehalt an CBD und einem geringeren an THC aus. Auf seinem eigenen Grundstück pflanzte er diese Sorten aus, jedoch blieben ihm von vier Pflanzen nur zwei, da die Polizei zwei weitere beschlagnahmte.

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In einer interessanten Wendung des Verfahrens blieb sein Neffe, der ebenfalls im Drogenanbau verdächtigt wird und sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, bei seiner Aussage schweigsam und wollte nichts Genaues zu den Vorwürfen gegenüber seinem Onkel sagen.

Codenamen für Cannabis?

Eine Zeugin, die Schwägerin des Angeklagten, gab zudem an, dass sich ihr Mann und der Angeklagte oft über den Anbau von „Tomaten und Chili“ unterhalten hätten, was sie als Codenamen für Cannabis betrachtete. Sie berichtete von gemeinsamen Treffen der beiden Herren im Keller, wo sie „nachschauen“ gingen, was ihrer Meinung nach die mutmaßliche Drogenproduktion andeutet. „Ich bin vieles, aber nicht dumm“, kommentierte sie, was in ihrem Haus vor sich ging.

Die Richterin erbot dem bislang unbescholtenen Angeklagten eine Diversion. Das bedeutet, wenn er eine Geldbuße in Höhe von 960 Euro sowie 250 Euro an Pauschalkosten bezahlt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Dieses Angebot nahm der Angeklagte an, ohne dass der Staatsanwalt eine Erklärung dazu abgab. Solche Regelungen finden häufig Anwendung, um weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen und eine schnelle Klärung zu erzielen.

Für weitere Details und Informationen zu diesem Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.bvz.at.


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Quelle
bvz.at

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