Nach dem Tod eines Insassen in der Justizanstalt Hirtenberg steht die Volkssanwaltschaft in der Kritik. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) äußert, dass der Vorfall „Aspekte eines Systemversagens“ zeigt. Ihrer Meinung nach hätte die Tragödie vermieden werden können, wenn die Empfehlungen, die die Volksanwaltschaft in der Vergangenheit ausgesprochen hat, tatsächlich umgesetzt worden wären. Die Vorwürfe beschreibt sie als „erschütternd“ und verweist auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Laut einem Bericht des „Falter“ wurde bei dem Insassen am 2. Dezember des Vorjahres eine akute Psychose diagnostiziert. Obwohl eine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum angeordnet wurde, war dessen Ausstattung unzureichend: Er hatte lediglich ein Betonbett und einen Tisch. Schwarz betont, dass ein Insasse mit einer schweren psychischen Erkrankung in einer Justizanstalt fehl am Platz ist.

Unzureichende Versorgung psychisch erkrankter Insassen

Schwarz macht zudem auf die Notwendigkeit aufmerksam, die Ressourcen zur Betreuung von psychisch erkrankten Inhaftierten zu erweitern. Sie kritisiert die mangelhafte Ausstattung der besonders gesicherten Hafträume und fordert präventive Maßnahmen, um Selbstverletzungen zu verhindern. Seit Jahren wurden Empfehlungen zur Verbesserung der Haftbedingungen und zur Bereitstellung sicherer Sitz- und Liegegelegenheiten aus Hartschaum an das Justizministerium weitergeleitet.

Der Insasse starb am 3. Dezember des Vorjahres an Verletzungen, die möglicherweise während eines Häftlingstransports zugezogen wurden. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt und untersucht die Rolle von zwölf Justizwachebeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnutzung einer Amtsstellung.

Gesundheitliche Probleme im Strafvollzug

Der Fall wirft ein Licht auf die allgemeinen Probleme im österreichischen und deutschen Strafvollzug, speziell im Umgang mit psychisch erkrankten Häftlingen. Experten berichten, dass mindestens jeder dritte Gefangene an psychischen Erkrankungen leidet. Häufige Erkrankungen sind Depressionen und Klaustrophobie, und viele Betroffene neigen zu Gewalt gegen sich selbst oder andere.

Das Strafvollzugsgesetz besagt, dass diese Insassen Anspruch auf gleichwertige gesundheitliche Behandlung haben. In der Realität scheitert die Umsetzung jedoch oft an den Bedingungen des Vollzugsalltags. Eine Studie zeigt, dass viele psychische Erkrankungen erst während der Haft diagnostiziert werden, was die Dringlichkeit einer besseren Versorgung unterstreicht.

Zusätzlich wird die Situation durch einen Mangel an Personal in den psychiatrischen Abteilungen der Gefängnisse erschwert. Berichten zufolge sind viele Bedienstete überfordert, während die Insassen sich hilflos fühlen. Die Behandlung psychisch erkrankter Gefangener variiert stark zwischen den einzelnen Bundesländern.

Die Zunahme von psychisch erkrankten Gefangenen führt zudem zu einem Anstieg in der Zahl deruntergebrachten Insassen in besonders gesicherten Hafträumen. Im Jahr 2023 wurde eine Rekordzahl von knapp 7.200 gefangenen Personen in solchen Einrichtungen gezählt, was zu einer intensiveren Debatte über die Notwendigkeit von Reformen im Justizvollzug führt.