Ein Aufsehen erregendes Urteil des Bundesfinanzgerichts vom 22. März 2024 hat die Diskussion um Cum-Ex-Deals in Österreich neu entfacht. Dabei geht es um fast 40 Millionen Euro, die in den Jahren 2011 bis 2013 vom Finanzamt Eisenstadt an einen Investor in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgezahlt wurden. Diese Gelder sollten ursprünglich für die Rückerstattung von einbehaltener Kapitalertragsteuer auf Dividenden dienen. Doch die Abläufe wirft Fragen auf: Wurden die Zahlungen zu Unrecht geleistet? Auch die Umstände, die zu diesem Urteil führten, bleiben unklar.
Die anonymisierte Fassung der Entscheidung lässt wenig über die Identität des Empfangenden erahnen – es soll sich um ein Unternehmen handeln, nicht um eine Einzelperson. Während sich die Befragung der rechtlichen Aspekte komplex gestaltet, ist klar, dass die Rückforderung der ausgezahlten 38,7 Millionen Euro gegenwärtig von der Finanz nicht erfolgreich umgesetzt werden kann.
Cum-Ex und seine Folgen
Die Serie dieser Deals steht im Kontext eines viel diskutierten Phänomens, das nicht nur in Österreich, sondern auch international für massive Schlagzeilen sorgt. Banken und Investoren haben durch raffinierte Finanzstrategien große Summen aus staatlichen Kassen gezogen. Diese sogenannten Cum-Ex-Transaktionen beinhalten den Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Tag der Dividendenzahlung, um sich Kapitalertragsteuer zurückerstatten zu lassen. Oft geschah dies in einer derart komplexen Form, dass es mindestens fragwürdig erschien.
In der Vergangenheit haben viele Investoren in Österreich von doppelt oder sogar dreifach erstatteten Steuerbeträgen profitiert. Das sorgte für erhebliche Ertragsverluste für den Staat, während viele Investoren durch die Ausnutzung von Steuerschlupflöchern profitierten. Die Finanzbehörden waren überfordert und versäumten es über Jahre, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um solche Praktiken zu unterbinden. Erst 2019 wurden ernsthafte Versuche unternommen, gegen diesen Geldsegen vorzugehen.
Das Finanzministerium gab über die Jahre zu, dass 187 Millionen Euro durch Cum-Ex-Deals verloren gingen, darunter bereits 75 Millionen Euro, die aufgrund von Verjährung nicht mehr zurückgefordert werden konnten. Der verbleibende Betrag von rund 112 Millionen Euro sollte wenigstens teilweise zurückgeholt werden, doch bis dato wurden nur 4,8 Millionen Euro zurückgezahlt.
Rechtliche Hürden und Rückforderungen
Die rechtlichen Bemühungen der Finanzbehörden stießen jedoch auf bedeutende Hindernisse. In sechs Fällen blieben Rückforderungen beim Bundesfinanzgericht erfolglos. Es gab kein rechtliches Gehör mehr für die Behörde, die dazu gezwungen war, in erste Instanzen zu verlieren, während wesentliche Argumente abgewiesen wurden. Der Rückzahlungsanspruch scheitert daran, dass dem Finanzamt die nötigen Bescheide fehlten, welche normalerweise Voraussetzung für Erstattungen wären. Ein neuer gesetzlicher Rahmen von 2019 sollte der Behörde ermöglichen, aus den unrechtmäßig erhaltenen Zahlungen Gelder zurückzufordern, ist aber bisher bei Cum-Ex-Fällen nicht zur Anwendung gekommen.
Die aktuelle Situation ist so eklatant, dass das Finanzamt Eisenstadt in mindestens vier Fällen Erstattungsanträge nach mehr als einem Jahrzehnt unverrichteter Dinge abweisen musste, was die Anleger weiter entlastet. Auch die Auswechslung des Paragrafen in der Bundesabgabenordnung, die klarstellt, dass unrechtmäßige Zahlungen zurückzuzahlen sind, hat bisher keine Wirkung gezeigt. Juristen haben die Rückkehr der Rückforderungen als problematisch betrachtet.
Angesichts dieser komplexen rechtlichen Herausforderungen, die durch die unzureichende Ausstattung der Ressourcen bei den Finanzbehörden noch verstärkt wurden, bleiben noch Rückforderungen von insgesamt rund 63,2 Millionen Euro offen. Davon stehen 21,9 Millionen Euro auf der Kippe, da die Investoren hier aktiv gegen die Rückforderung vorgehen konnten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen weiterentwickeln, insbesondere da die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen zahlreiche Personen ermittelt, die in diese Machenschaften verwickelt sind. Diese Ermittlungen erstrecken sich auf etwa 60 Beschuldigte und beinhalten Schäden in Millionenhöhe, die aus den besagten Cum-Ex-Deals resultieren. Der zwischenzeitliche Schluss ist klar: Während für die Steuerzahler Bedeutung und Auswirkungen solch stark verstrickter Finanzgeschäfte erheblich sind, agieren die zuständigen Behörden bisher eher defensiv und mit fragwürdiger Effektivität. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.profil.at.
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