Eisenstadt

Steuerbetrug in Millionenhöhe: Prozess gegen Geschäftsführer in Eisenstadt

Ein vorbestrafter Geschäftsführer aus NÖ steht in Eisenstadt wegen dreifacher Steuerhinterziehung mit Scheinrechnungen und fast drei Millionen Euro Schadenssumme unter Beschuss!

In Eisenstadt steht ein vorbestrafter Geschäftsführer vor Gericht, dem massive Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft kann dabei auf eine Schadenssumme von mehr als drei Millionen Euro verweisen. Dieser Fall wird nicht nur wegen der Höhe des Betrags, sondern auch wegen der Komplexität der Tatvorwürfe und der Vielzahl der involvierten Unternehmen aufmerksam verfolgt.

Der Prozess, der auf zwei Tage angesetzt ist, findet in Eisenstadt statt, nachdem sich das zuständige Gericht in Niederösterreich für befangen erklärt hat. Die Entscheidung basiert auf einem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Angeklagten und einem Mitarbeiter der Justiz. Laut der Staatsanwältin ist der Mann verantwortlich für zwei Vergehen des Abgabenbetrugs sowie der Abgabenhinterziehung, die sich über den Zeitraum von 2010 bis 2020 erstrecken.

Vorwürfe der Scheinrechnungen

Der Angeklagte soll Scheinrechnungen genutzt haben, um falsche Urkunden zu erstellen, für die es keine tatsächlichen Lieferungen oder Leistungen gab. Diese Manipulationen betrafen insgesamt drei GmbHs und neun KG’s, die alle unter seiner Kontrolle standen. Besonders frappierend ist, dass in den zehn Jahren, in denen der Angeklagte seine Geschäfte geführt haben soll, keine regulären Angestellten beschäftigt waren – lediglich seine Ehefrau soll zeitweise als Vollzeitkraft in einer der Firmen gearbeitet haben.

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Die während des Prozesses vorgestellten Details umfassen insbesondere steuerliche Verpflichtungen, die nicht erfüllt wurden, darunter eine Körperschaftssteuer von 398.000 Euro, Kapitalertragsteuer in Höhe von 323.000 Euro, 62.400 Euro an Werbeabgaben und mehr als 1,9 Millionen Euro Umsatzsteuer.

Private Ausgaben durch falsche Geschäfte

Die Staatsanwältin machte auch deutlich, dass der Angeklagte durch die „Fake-Geschäfte“ private Gelder abgeschöpft haben soll. Dazu zählen unter anderem Freigekaufte Gutscheine und dubiose finanziellen Machenschaften, einschließlich Geldflüsse, die mit einem kleinen Hubschrauber in Verbindung stehen. Seine Verteidigerin hingegen wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass die Anklage zu pauschal sei. Der Angeklagte gestand, in kleinen Punkten schuldig zu sein, wies jedoch alle schwerwiegenden Vorwürfe zurück.

Besonders hervorgehoben wurde, dass der Angeklagte bereits 2020 wegen ähnlicher Finanzvergehen verurteilt wurde, was beim Richter Besorgnis auslöste. „Ein Wunderwuzzi“, wurde er von der Richterin genannt, als es darum ging, wie er all diese Geschäfte allein bewältigen konnte. Das Verfahren gestern dauerte lange und es kam zu mehreren turbulenten Momenten, in denen der Beschuldigte sich immer wieder unklar ausdrückte.

Nach mehreren Stunden Verhandlung wurde der Prozess vorübergehend unterbrochen, mit der Fortsetzung für den nächsten Tag. Ein Urteil wird there für die späten Nachmittagsstunden erwartet, doch es gilt die Unschuldsvermutung für den Angeklagten bis zur endgültigen Entscheidung.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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