Eisenstadt

Nachbarstreit: Instagram-Posting sorgt für Gerichtsurteil

Ein Nachbar macht auf Instagram seinem Ärger über Parkprobleme und Lärmbelästigung Luft – doch das Posting bringt ihn vor Gericht, während die Richterin ihn freispricht!

In einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess, der am 12. September 2024 stattfand, wurde ein Mann wegen eines als beleidigend empfundenen Instagram-Postings verklagt. Der Angeklagte, dessen Name aus rechtlichen Gründen nicht genannt wird, wusste offenbar nicht um die Folgen seiner digitalen Entgleisung. Vor Richterin Karin Lückl gestand er, das Posting verfasst zu haben, in dem er seinem Unmut über die Parkplatzsituation und die Lärmbelästigung durch eine Nachbarin Luft machte, die ein Geschäft in unmittelbarer Nähe betreibt.

Es handelte sich nicht um einen einmaligen Vorfall. Der Nachbar, der sich über die Lieferantensituation beschwerte, war in der Vergangenheit schon durch wiederholte Veröffentlichungen von Bildern parkender Autos aufgefallen. Dieses spezielle Posting jedoch stellte die Geduld der Nachbarin auf die Probe, da es den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit enthielt. In der Folge sah sie sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und Anzeige zu erstatten.

Die Verteidigung des Angeklagten

Als er seine Sichtweise darlegte, erklärte der Angeklagte, dass die Aussagen in dem Posting nicht ernst gemeint waren und als Scherz gedacht waren. Er räumte ein, dass die Wortwahl unangebracht war und betonte, dass er das Posting am folgenden Morgen entfernt hatte. “Ich wollte nur einen Witz machen“, erklärte der 57-Jährige, wohl wissend, dass Humor in manchen Situationen nicht immer gut ankommt.

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Die Geschäftsinhaberin, die als Zeugin auftrat, berichtete von Kunden, die sie auf den beitrag aufmerksam gemacht hatten, und darunter auch Lieferanten, die über die Veröffentlichung ihrer Fahrzeuge verärgert waren. Diese Zeugenaussagen waren entscheidend für den Verlauf des Verfahrens.

Nach eingehender Prüfung der Beweise entschied Richterin Lückl, dass der Angeklagte nicht wegen fortdauernder Belästigung im Sinne der Telekommunikationsgesetze verurteilt werden kann. Der rechtliche Rahmen verlangt, dass ein Beitrag über einen längeren Zeitraum und für eine größere Anzahl von Personen zugänglich sein muss, um ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. In diesem Fall war jedoch nicht nachweisbar, dass das Posting länger als einen Tag online war, was zur Freisprechung des Angeklagten führte.

Abschließend warnte die Richterin den Angeklagten eindringlich, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. “Machen Sie es trotzdem nicht wieder!“, fügte sie hinzu. Damit endete der Prozess, und der Angeklagte durfte das Gerichtsgebäude mit der Gewissheit verlassen, dass sein Spaß auf sozialen Medien zu einer ernsten Angelegenheit geworden war, die ihm eine Lektion in rechtlicher Verantwortung erteilte.

Quelle/Referenz
bvz.at

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