Liveübertragungen im Pilnacek-U-Ausschuss: Streit um Rechte geht weiter!

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Liveübertragungen des U-Ausschusses zur Causa Pilnacek bleiben unsicher. Bedenken zu Persönlichkeitsrechten und politische Einflüsse stehen im Raum.

Liveübertragungen des U-Ausschusses zur Causa Pilnacek bleiben unsicher. Bedenken zu Persönlichkeitsrechten und politische Einflüsse stehen im Raum.
Liveübertragungen des U-Ausschusses zur Causa Pilnacek bleiben unsicher. Bedenken zu Persönlichkeitsrechten und politische Einflüsse stehen im Raum.

Liveübertragungen im Pilnacek-U-Ausschuss: Streit um Rechte geht weiter!

Die Entscheidung über mögliche Liveübertragungen des U-Ausschusses zur Causa Pilnacek wurde vertagt. Dies berichten mehrere Medien über die Beratungen im Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats. Der Streit um die Persönlichkeitsrechte bleibt weiterhin ungelöst, was eine endgültige Veranstaltung der Übertragungen verhindert. Ein neuer Anlauf zur Klärung soll Ende November oder Anfang Dezember erfolgen, bevor im Jänner 2026 die Befragungen beginnen.

Vertreter der Parlamentsparteien hatten sich getroffen, jedoch brachte das Treffen auf technischer Ebene keine ergebnisreiche Lösung. Der ÖVP ist grundsätzlich offen für Liveübertragungen, erwägt aber den Schutz der Persönlichkeitsrechte als vorrangig. Die FPÖ hingegen verweist auf einen bereits vorliegenden Antrag für die Implementierung dieser Übertragungen. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sieht Chancen für eine Änderung der Geschäftsordnung noch vor den Befragungen.

Politische Einflüsse und Bedenken

Das deutsche Modell wurde als mögliches Vorbild für Liveübertragungen genannt, bei dem unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen gelten. Unterstützung für die Idee kommt auch von den Parteien NEOS und Grünen. Die SPÖ hingegen legt Wert auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Walter Rosenkranz, der Nationalratspräsident, hat bestätigt, dass alle Fraktionen ein Interesse an einer Übertragung der U-Ausschüsse haben, jedoch gibt es nach wie vor Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Sichtbarkeit von nicht-öffentlichen Personen.
Es wurde ein Geschäftsordnungskomitee einberufen, um diese offenen Fragen zu klären. Die nächste Sitzung dieses Komitees ist in einigen Wochen geplant, um einen Beschluss zu fassen. Für diesen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Gleichzeitig plant die NGO epicenter.works, Mitglieder mit Kameraequipment ins Parlament zu schicken, um die Veranstaltungen aufzuzeichnen, auch wenn Geschäftsführer Thomas Lohninger Zweifel daran äußert, dass dies genehmigt wird.

Die Vorbereitungen für den U-Ausschuss zur Causa Pilnacek laufen auf Hochtouren. Dieser wurde am 22. Oktober 2023 formal eingesetzt, und die konstituierende Sitzung ist für den 19. November 2025 geplant. Die Übermittlung der erforderlichen Akten und Unterlagen ist bis zum 17. Dezember 2025 vorgesehen, mit dem Ziel, im Jänner 2026 mit den Befragungen zu beginnen. Ziel des U-Ausschusses ist es, die politische Einflussnahme auf die Ermittlungen in der Causa Pilnacek aufzuklären. Christian Pilnacek selbst wurde im Oktober 2023 tot aufgefunden, die Ermittlungen sprechen von Suizid. Die FPÖ vermutet indessen politische Interventionen über das Innen- und Justizministerium sowie das Kanzleramt.

Ausblick und weitere Entwicklungen

Die Untersuchungen sollen den Zeitraum vom 19. Oktober 2023 bis zum 4. September 2025 abdecken. In dieser Zeit wurde die Zuständigkeit für die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen. Die laufenden Diskussionen über die Liveübertragungen und die damit verbundenen rechtlichen Fragen sind ein zentraler Punkt im Rahmen des U-Ausschusses. Rosenkranz vermutet, dass zumindest teilweise eine Liveübertragung in Betracht gezogen wird, und betont, dass die technische Infrastruktur dafür vorhanden ist. Er warnt jedoch, dass die Übertragungen nicht in der Form eines Unterhaltungsprogramms stattfinden werden.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Positionen der Parteien sich entwickeln und ob ein Kompromiss gefunden werden kann, um die rechtlichen Bedenken zur Persönlichkeitsrechtswahrung zu klären und gleichzeitig den öffentlichen Zugang zu den parlamentarischen Verhandlungen zu ermöglichen. Weitere Informationen und Entwicklungen sind in den kommenden Wochen zu erwarten.

Für mehr Details zu den aktuellen Diskussionen und der technischen Umsetzung besuchen Sie bitte die Artikel von Vienna.at und ORF.at.