Am 1. Mai 2024 kam es in einem Haushalt in Eisenstadt zu einem Vorfall, der die Gemüter erhitzte und letztlich vor Gericht landete. Der Vorfall begann harmlos: Ein Familienvater wollte seinem Sohn die Haare schneiden, während dieser lieber für seine bevorstehenden Schularbeiten lernen wollte. Ein Streit entbrannte, der, laut Aussagen der Mutter, eskalierte und schließlich zu körperlicher Auseinandersetzung führte.
Die Mutter berichtete vor Gericht, dass der Vater seinem Sohn ins Gesicht schlug, was sie als „Misshandlung“ bezeichnete, obwohl sie feststellte, dass er nicht die Absicht hatte, ernsthaft zu verletzen. Weiteren Berichten zufolge soll der Mann auch das Zimmer des Sohnes verwüstet und seine Schulbücher beschädigt haben. In der Folge rief die Mutter die Polizei, da es bereits zuvor Gewaltausbrüche des Vaters gegeben hatte.
Intervention der Polizei
Bei dem Polizeieinsatz, der aufgrund des Streits einberufen wurde, stellte ein Polizist eine Abschürfung an der Schläfe des Sohnes fest. Aufgrund der familiären Situation entschieden die Beamten, ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen den Vater auszusprechen. Am Balkon, wo der Angeklagte unbedingt eine Zigarette rauchen wollte, kam es zu einem weiteren Konflikt: Der Vater zeigte sich unkooperativ und wehrte sich gegen die Anweisungen der Beamten. Die Polizei musste schließlich körperliche Gewalt anwenden, um ihn zu arrestieren.
Der Familienvater wurde daraufhin wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und leichter Körperverletzung angeklagt. In einem späteren Vorfall, den die Ehefrau schilderte, warf der Vater einen Sessel nach ihr und verletzte sie am Unterarm, was wiederum die Aggressionstendenzen des Angeklagten unterstrich. Der Angeklagte stellte während des Prozesses die Vorwürfe in Frage und wies darauf hin, dass er selbst die Polizisten angezeigt hatte.
Gerichtsurteil und weitere Entwicklungen
Das Gericht hörte die Verteidigung des Vaters, der bestritt, seinen Sohn geschlagen zu haben. Er beharrte darauf, dass er ihn seit Jahren nicht mehr angegriffen hatte und zudem der Sohn mittlerweile größer sei als er selbst. Der Angeklagte versuchte, die Vorfälle als Familienangelegenheit zu verharmlosen, was der Richterin nicht gefiel. Sie stellte klar: „Wenn man jemanden schlägt, ist es keine Familienangelegenheit.“
Das Gericht verurteilte den Familienvater zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte wies auf seine Vorstrafe hin und bezeichnete diese als „Justizfehler“, während er die weiteren Vorwürfe als unbegründet abtat. Diese Auseinandersetzung wirft Fragen zur familiären Gewalt auf und wirft einen Schatten auf das Verhalten des Vaters, das bereits in der Vergangenheit für Aufregung sorgte.