In einem kürzlich verhandelten Fall in Eisenstadt war ein 21-Jähriger mit schweren Vorwürfen konfrontiert, die auf eine bedrohliche Nachricht zurückzuführen sind, die er im Februar 2023 an die Freundin seiner Ex-Partnerin gesendet hatte. Der junge Mann hatte in einem alkoholisierten Zustand indirekt gedroht, seine Ex-Freundin „umbringen zu lassen“, sollte sie weiterhin seine Anrufe und Nachrichten blockieren.
Nachdem die Ex-Freundin eine Anzeige erstattet hatte, fand am 27. September 2023 die Gerichtsverhandlung unter Richterin Gabriele Nemeskeri statt, bei der der Angeklagte sich schuldig bekannte und seine Tat als impulsiv erklärte. In Anbetracht seines bisherigen unbescholtenen Lebenslaufes bot die Richterin ihm eine Diversion an. Dies beinhaltete die Erbringung von 50 Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung, um so die Strafe zu mildern.
Die Problematik mit den Sozialstunden
Allerdings gab es schnell Probleme mit dieser Entscheidung. Wie die Organisation Neustart bestätigte, hatte der Angeklagte nur 14 Stunden tatsächlich in der Einrichtung geleistet. Dies bedeutete, dass die Diversion nicht wie geplant durchgeführt werden konnte, und das Gericht wurde erneut eingeschaltet.
Der 21-Jährige äußerte sich dazu und behauptete: „Ich habe mindestens 30 Stunden erbracht, aber viel davon wurde nicht korrekt dokumentiert.“ Zudem führte er gesundheitliche Probleme als einen Grund an, warum er nicht mehr Stunden leisten konnte. Richterin Nemeskeri wies ihn darauf hin, dass er sich bei der Einrichtung hätte melden müssen, um seine Situation zu klären.
„Wenn man nichts unternimmt, wird das Strafverfahren fortgeführt,“ ermahnte sie den Angeklagten. Dies führte schließlich zu einer Fortsetzung des Verfahrens und der Feststellung seiner Schuld.
Das Gericht entschied, dass der Angeklagte eine Geldstrafe von insgesamt 328 Euro zu zahlen hat. Davon wurde ein Teilbedingungen nachgesehen, sodass er tatsächlich nur 88 Euro zu zahlen hat. Der Richter machte deutlich, dass, sollte der 21-Jährige diese Summe nicht begleichen, eine Haftstrafe von elf Tagen drohe.
Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit Freundlichkeit und bedankte sich höflich, bevor das Gericht seine Entscheidung abschloss. Bisher ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig.