Der Landeshauptmann des Burgenlandes, Hans Peter Doskozil, plant eine Umgestaltung der Grundversorgung für Asylwerber in der Region. Zukünftig sollen Asylsuchende verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeit zu leisten, um ihre Grundversorgung zu erhalten. Das Angebot für solche Tätigkeiten soll in Landes- oder Gemeindeprojekten wie der Pflege oder Grünraumpflege liegen. Personen, die dieses Angebot zweimal ablehnen, verlieren den Anspruch auf Grundversorgung. Doskozil betont, dass die Einwanderung keine Einbahnstraße sein solle, und dass die Grundversorgung entsprechend reduziert werde.
Des Weiteren wird die Grundversorgung gestrichen, sobald ein Asylbescheid negativ ausfällt. Anstelle dessen wird eine "Rückkehrhilfe" angeboten, die als letzte Leistung vor der Einstellung sämtlicher Benefit dient. Die geplante Änderung des Landes-Grundversorgungsgesetzes soll im Dezember im Landtag verabschiedet werden.
Was die Vereinbarung zur Grundversorgung betrifft, könnte das Burgenland auch eine Kündigung in Betracht ziehen, falls bestimmte Bedingungen seitens Wiens nicht erfüllt sind. Obwohl rechtlich eine Kündigung möglich wäre, würde dies für das Land nur minimale Vorteile bringen. Die Grundversorgung ist gesetzlich festgelegt und kann nicht einfach gestrichen werden, wenn Asylsuchende keine gemeinnützige Arbeit leisten möchten. Sie haben Anspruch auf menschenwürdige Versorgung, einschließlich Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Betreuung.
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