Burgenland

Budgetüberraschung im Burgenland: Parteienförderung versehentlich erhöht!

Aufgedeckter Fehler oder geplante Maßnahme? Das Rätsel um die Parteienförderung im Burgenland

Das Burgenland hat Ende Juni seine Parteienförderung aus Versehen gekürzt. Das neue Gesetz sieht einen Kostendeckel bei 2,75 Mio. Euro bzw. elf Euro je Wahlberechtigtem vor, während laut Landesbudget über drei Mio. Euro an die Parteien fließen sollen. Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger hat diesen Fehler aufgedeckt, und das Amt der burgenländischen Landesregierung prüft die Situation und plant die notwendigen Reparaturen am Gesetz.

Parteien-Förderungsgesetz in Burgenland

Das neue burgenländische Parteienförderungsgesetz legte eine Wahlkampfkostengrenze von 300.000 Euro fest. Die Parteiförderung wurde scheinbar auf den Betrag von 11 Euro pro Wahlberechtigtem begrenzt. Allerdings stellte sich heraus, dass dieser Betrag bereits im alten Gesetz von 2012 festgelegt war und keine Anpassungen für die Inflation berücksichtigt wurden. Dies bedeutet eine Reduzierung der Parteiförderung auf den Stand vor über zehn Jahren.

Hubert Sickinger, der die aktuelle Situation entdeckte, stellte fest, dass die geplante Kürzung der Parteienförderung in keiner offiziellen Mitteilung erkennbar war. Es wird darauf hingewiesen, dass die Inflation eine Abwertung von 34 Prozent verursacht hat, die im neuen Gesetz nicht berücksichtigt wurde. Die burgenländische Landesregierung bestätigte, dass die unbeabsichtigte Kürzung geprüft wird und eine mögliche Gesetzesänderung in Betracht gezogen wird.

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Erhöhte Parteienförderung im Landesbudget

Das Budget für 2024 sieht eine erhöhte Parteienförderung vor, mit 3,07 Mio. Euro, die vierteljährlich ausgeschüttet werden. Dies entspricht 12,3 Euro pro Wahlberechtigtem. Die im August fällige Rate wurde entsprechend berechnet, unabhängig von der im Gesetz festgelegten Deckelung bei elf Euro.

Hubert Sickinger wies darauf hin, dass im Burgenland nur Ausgaben von Parteien und Personenkomitees in die erlaubten 300.000 Euro für Wahlkämpfe eingerechnet werden. Nahestehende Organisationen werden nicht berücksichtigt, im Gegensatz zum Bund. Dies könnte bedeuten, dass Ausgaben des Wirtschaftsbunds, einer Teilorganisation der ÖVP, unter die Kostengrenze fallen, während Aktivitäten von SP-nahen Gewerkschaftern nicht berücksichtigt werden.

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