Bundesrat genehmigt 140 Gesetzesanpassungen zur Informationsfreiheit!
Bundesrat genehmigt 140 Gesetzesanpassungen zur Informationsfreiheit!
Wien, Österreich - Am 17. Juli 2025 hat der Bundesrat die Anpassungen in 140 Gesetzen für das neue Informationsfreiheitsgesetz genehmigt, die am 1. September in Kraft treten werden. Dieses Gesetz bringt weitreichende Änderungen in der Verwaltungstransparenz und im Zugang zu staatlichen Informationen mit sich. Unter den Neuerungen fällt die Verpflichtung, staatliche Förderungen über 1.500 Euro ab September in einer Transparenzdatenbank zu veröffentlichen. Zudem wurde eine zentrale Informationsstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet, um den Zugang zu Informationen zu erleichtern, wie OTS berichtet.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung der Geschäftsordnung des Bundesrats an die neue Rechtslage in Bezug auf Informationsfreiheit. Der Bundesrat hat einstimmig der Novellierung des Informationsordnungsgesetzes sowie des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes zugestimmt. Dies geschieht im Rahmen einer Sammelnovelle, die auch Anpassungen im Amtshaftungsgesetz, Epidemiegesetz und Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beinhaltet.
Neuerungen im Datenzugangsgesetz
Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist das neue Datenzugangsgesetz, das den Zugang zu geschützten öffentlichen Daten erleichtert, auch wenn es gegen die Stimmen der FPÖ verabschiedet wurde. In den weiteren Änderungen wurde die Amtsverschwiegenheit aus den Gesetzen gestrichen, und neue verfassungsgesetzliche Vorgaben werden implementiert. Die Strafbestimmungen bleiben unverändert, jedoch wird der Straftatbestand „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ durch „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt.
Dem Staat wird auch die Möglichkeit eingeräumt, Steuererleichterungen in die Transparenzdatenbank aufzunehmen, und die Weitergabe von Daten bei Verdacht auf Fördermissbrauch wird erlaubt. Die Diskussion über die Reform zeigt, dass es unterschiedliche Meinungen zu den Auswirkungen auf die Transparenz gibt. Während Staatssekretär Alexander Pröll den Reformprozess als Schritt zu mehr Transparenz sieht, äußern Vertreter der FPÖ Kritik an den Regelungen.
Zugang zu Informationen und Rechte der Bürger
Nach bundesregierung.de sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts antragsberechtigt, während Bürgerinitiativen und Verbände ohne juristische Person nicht antragsberechtigt sind. Anträge auf Informationszugang können formlos erfolgen. Dabei gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen, etwa zum Schutz von personenbezogenen Daten oder geistigem Eigentum.
Die Informationsfreiheit als Konzept ist weltweit anerkannt und rechtlich verankert. In über 110 Staaten existieren entsprechende Gesetze, die das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen garantieren. Diese Gesetze fördern die demokratische Meinungsbildung und politische Partizipation im digitalen Zeitalter, betont Wikipedia. In Deutschland wurde 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, das in nahezu allen Bundesländern entsprechende Bestimmungen hat.
Die Reform in Österreich, die mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses einhergeht, zeigt einen Fortschritt in Richtung mehr Transparenz, auch wenn Bedenken hinsichtlich der vollständigen Umsetzung und der Ausnahmen von Informationszugangsrechten bestehen. Insbesondere die Überarbeitung und Erweiterung der Regelungen verspricht, die Öffentlichkeit besser zu informieren und die Rechte der Bürger zu wahren.
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Ort | Wien, Österreich |
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Kommentare (1)
Brian WRIGHT Eng.
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