Das Bundesheer strebt an, als Arbeitgeber attraktiver zu werden. Eine kürzlich in Begutachtung geschickte Novelle des Wehrrechtsänderungsgesetzes zielt darauf ab, weitere Anreize für den Dienst im Bundesheer zu schaffen und sozialversicherungsrechtliche Benachteiligungen von Präsenz- und Ausbildungszeiten zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden vor dem Hintergrund der steigenden Personalknappheit im Bundesheer eingeführt.
Die Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) betonte, dass die geplanten Änderungen einen weiteren Schritt auf der ‚Mission vorwärts‘ darstellen. Die Novelle sieht die Einführung eines Elternmonats für Grundwehrdienstleistende, Ausbildungsdienstleistende und Zeitsoldaten vor. Darüber hinaus soll ein „Ausbildungsscheck“ für Milizangehörige eingeführt werden, der eine Vergütung von bis zu 100 Euro pro Ausbildungstag ermöglicht und die Miliz stärker unterstützen soll.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Einführung eines sozialrechtlichen Härteausgleichs, um Benachteiligungen beim Kinderbetreuungsgeld und dem Familienzeitbonus für Personen im Präsenz- und Ausbildungsdienst zu beseitigen. Dies soll sicherstellen, dass Dienstzeiten angemessen anerkannt und vergütet werden. Generalmajor Erwin Hameseder, Milizbeauftragter, begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen und dankte der Verteidigungsministerin für ihr Engagement.
Zusätzlich wird die Grundlage für die Einführung einer Tapferkeitsmedaille geschaffen, um Soldatinnen und Soldaten für ihre außergewöhnliche Tapferkeit und Einsatzbereitschaft zu ehren. Die Novelle soll somit ein starkes Signal für die Attraktivität des Dienstes im Bundesheer setzen und die Wertschätzung für die Arbeit der Soldatinnen und Soldaten unterstreichen.