Am Mittwoch, den 3. Dezember 2025, präsentiert die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos ein umfassendes Entbürokratisierungspaket, das darauf abzielt, bürokratische Hürden für Bürger und Unternehmen in Österreich erheblich zu verringern. Deregulierungsstaatssekretär Josef „Sepp“ Schellhorn (Neos) hat in diesem Zusammenhang über 200 Maßnahmen identifiziert, welche die Verwaltungsprozesse beschleunigen sollen. Schellhorn betont, dass trotz Einwänden von Interessenvertretungen diese Neuregelungen im Ministerrat beschlossen werden.
Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Reform der §57a-Begutachtung, auch bekannt als das „Autopickerl“. Diese sieht eine Verlängerung der Prüfintervalle für Neufahrzeuge vor, und zwar von 3-2-1 Jahren auf 4-2-1 Jahre. Im europäischen Vergleich gelten die österreichischen Regelungen als besonders streng. Nach den Vorstellungen der Neos wird die erste Überprüfung eines Neufahrzeugs künftig nach vier Jahren stattfinden, während zweijährliche Kontrollen danach als ausreichend erachtet werden. Jährliche Prüfungen sind erst für Fahrzeuge vorgesehen, die älter als zehn Jahre sind.
Re Wirkung der Entlastungsmaßnahmen
Die beschriebenen Maßnahmen sollen nicht nur die Verwaltungsabläufe verbessern, sondern auch insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen administrative Erleichterungen bringen. Schellhorn verweist darauf, dass die Gesetzesänderungen den parlamentarischen Prozess durchlaufen müssen, während Verordnungen schneller umgesetzt werden können. Er kündigt an, dass erste spürbare Auswirkungen der Maßnahmen spätestens in drei Monaten zu beobachten sein werden.
Parallel dazu haben auch die deutschen Behörden Maßnahmen zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen von Bürokratie beschlossen. Diese wurden unter dem Titel „Entlastungskabinett“ zusammengefasst, wobei acht Entwürfe aus verschiedenen Ministerien genehmigt wurden, die unter anderem den Wegfall bestimmter Berichtspflichten und die Vereinfachung der Gewerbeordnung umfassen. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) erklärt, dass ein langfristiger Plan zur Reduktion der Bürokratie notwendig sei und über 50 Eckpunkte für zukünftige Gesetzesvorhaben vereinbart wurden. Die Maßnahmen in Deutschland sollen eine Entlastung von mindestens 100 Millionen Euro bringen und anstreben, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken, was einem Einsparpotential von rund 16 Milliarden Euro entspricht.
Zukunftsausblick
In beiden Ländern steht die Modernisierung der Verwaltung im Mittelpunkt der Bemühungen, wobei die deutsche Bundesregierung plant, den Erfüllungsaufwand für rechtliche Vorschriften um zehn Milliarden Euro zu senken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat zudem regelmäßige Kabinettssitzungen vorgesehen, um den Bürokratieabbau voranzutreiben. Wildberger zeigt sich optimistisch, was die Auswirkungen der Maßnahmen angeht, und äußert den Wunsch, dass eine Entlastung von fünf Milliarden Euro erreicht werden könnte.
Die Initiativen in beiden Ländern sind Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren und sowohl für Bürger als auch für Unternehmen die Rahmenbedingungen zu verbessern. Der Diskurs über die Umsetzung und Effektivität dieser Maßnahmen bleibt jedoch prägend für die anstehende Regierungsarbeit.
Für detailliertere Informationen zu den Initiativen können Sie die Artikel von Kosmo, MDR und Zeit nachlesen.