
Ab 2026 wird die Bildungskarenz in Österreich durch eine neue Regelung, die Weiterbildungszeit, ersetzt. Diese Reform richtet sich in erster Linie an Menschen mit niedriger formaler Bildung. Laut vienna.at wird die Mindestentschädigung auf 32 Euro pro Tag angehoben, und das maximal verfügbare Budget für die Weiterbildungszeit beträgt 150 Millionen Euro.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung der Weiterbildungszeit ist, dass die interessierten Personen mindestens 26 Wochen lang in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit gearbeitet haben müssen. Ferner muss der Antrag erst nach einem Jahr der Beschäftigung beim Dienstgeber oder zwölf Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Antritt gestellt werden.
Neuer Fokus und Anforderungen
Die Weiterbildungszeit setzt dennoch keine Altersgrenze für die Teilnahme. Bei Weiterbildungen, die außergerichtlich zum bisherigen Tätigkeitsbereich stattfinden, ist jedoch eine vorherige Beratung zwingend erforderlich. Außerdem müssen die Fortbildungsziele festgeschrieben werden. Im Vergleich zur bisherigen Bildungskarenz wird auch die Anzahl der erforderlichen ECTS-Punkte erhöht; Teilnehmer müssen nun 20 ECTS-Punkte bei universitären Weiterbildungen nachweisen, während es bei bestehenden Betreuungspflichten nur 16 Punkte sind. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung dar, da vorher lediglich acht Punkte notwendig waren, wie auf kleinezeitung.at berichtet wird.
Des Weiteren sind die Weiterbildungsangebote künftig stärker auf seminaristische Bildungsveranstaltungen im Präsenz- oder Live-Online-Format fokussiert. Ein weiteres wichtiges Element ist die Pflicht zur Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Weiterbildung. Wird diese nicht vorgelegt, kann das Weiterbildungsgeld zurückgefordert werden.
Beweggründe und Bewertung der Reform
Die Reform zur Einführung der Weiterbildungszeit wird von verschiedenen politischen Vertretern als dringend notwendig erachtet. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hebt hervor, dass das veraltete Modell von 1998 nicht mehr zeitgemäß sei. Im Jahr 2021 nahmen laut Rechnungshof rund 14.000 Personen an der Bildungskarenz teil, was eine Verdopplung im Vergleich zu 2010 darstellt. Dennoch ist der Rechnungshof der Auffassung, dass Reformbedarf besteht, insbesondere in Bezug auf die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung.
Die hohen Ausgaben für das Modell - im Jahr 2021 betrugen sie insgesamt 295,7 Millionen Euro - und die Tatsache, dass ein Großteil der Beziehenden nach ihrer Weiterbildung nicht signifikant besser abgeschnitten hat, unterstreichen die Notwendigkeit einer Neugestaltung. Dazu kommt, dass Bildungsteilzeit als kostengünstigeres Instrument gilt, das von einer höheren Beschäftigungsquote nach der Maßnahme begleitet wird.
Insgesamt könnte die Reform der Bildungskarenz hin zur Weiterbildungszeit nicht nur den Einzelnen unterstützen, sondern auch dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Österreich zu bekämpfen. Die gesetzlichen Ausarbeitungen sollen bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, um die Übergangsregelungen bis Ende Mai 2025 zu ermöglichen.
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