
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung bezüglich Kreditbearbeitungsgebühren getroffen. Er erklärte die prozentualen Gebühren der Bawag als gröblich benachteiligend für Kreditnehmer. Laut Kosmo hat dies eine Welle von Rückforderungsansprüchen zur Folge, da diese Gebühren an die Höhe des Kredits gekoppelt sind und zusätzliche Kosten verursachen, ohne dass die Bank entsprechenden Aufwand betreibt.
Die Arbeiterkammer (AK) hat in diesem Zusammenhang einen entscheidenden Sieg errungen. Nachdem die AK eine Verbandsklage gegen die Bawag eingereicht hatte, stellt das Gericht fest, dass ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 % auf Verbraucherkredite unzulässig ist. Diese Entscheidung basiert auf der Unklarheit darüber, welche speziellen Leistungen den erhobenen Gebühren gegenüberstehen. Dies schließt auch Klagen gegen Banken wie die Santander Consumer Bank ein, die auf unrechtfertigte Kreditbearbeitungsgebühren abzielt. Gabriele Zgubic von der AK Wien betont die Notwendigkeit, mit den Banken ins Gespräch zu kommen, um Rückzahlungen für zu Unrecht bezahlte Gebühren zu ermöglichen, wie Die Presse berichtet.
Weiterführende rechtliche Schritte
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Vorgehensweise der Arbeiterkammer. Diese hat bereits Kontakt mit der Bawag aufgenommen, um eine verbraucherfreundliche Lösung zu finden. Ziel ist es, Rückzahlungen zu ermöglichen, ohne dass die Kunden eigenständig klagen müssen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, plant die AK jedoch, rechtliche Schritte einzuleiten.
In Österreich gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für solche Ansprüche, was bedeutet, dass betroffene Kreditnehmer ausreichend Zeit haben, um ihre Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Richard Eibl von Padronus, einem Prozessfinanzierer, schätzt das finanzielle Risiko für die Bankenbranche auf über fünf Milliarden Euro, da erermittelt werden muss, wie viele der rund eine Million Betroffenen den Gerichtsweg beschreiten werden, so Verbraucherrecht.
Zukünftige Klagen und Rückzahlungserwartungen
Ein weiteres Ziel von Padronus und dem Verbraucherschutzverein (VSV) sind Sammelklagen gegen große Banken, darunter die Erste Bank, Sparkassen, Bank Austria und Raiffeisen. Diese Klagen sollen die Rückzahlung sämtlicher Kreditbearbeitungsgebühren bei privaten Darlehen anstreben. Neben der Bawag hat die Arbeiterkammer auch bereits Klagen gegen die Bank Austria eingereicht.
Obwohl die Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich betont, dass nicht alle Kreditbearbeitungsentgelte unzulässig sind, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für alle Betroffenen entwickeln wird. Es ist unklar, ob und wann eine automatische Rückzahlung der Gebühren erfolgen wird. Der OGH verweist in seiner Entscheidung auf frühere Urteile, die derartige Gebühren ohne konkrete Zusatzleistung für unzulässig erklärten, und damit auf den anhaltenden Druck auf die Banken, transparent zu agieren.
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