In Österreich gerät das Herausnehmen des Weihnachtsbaumes aus dem Wald zu einer pikanten Angelegenheit. Eine Empfehlung, die von Krone.at ausgesprochen wird, bietet alternative Optionen zu den traditionellen Holzvarianten. Doch die Gewöhnlichkeit wird in Frage gestellt: Christopher Leuchtenmüller, ein fürsorglicher Baumliebhaber, warnt vor der bedrohten Tradition durch künstliche Weihnachtsbäume, die aus Deutschland zu uns herüberschwappt. „In Österreich sind sie zum Glück noch nicht ganz angekommen“, beharrt er trotzig und stellt damit die Vorzüge echter Bäume in den Vordergrund.
Sturm und Schaden: Wer haftet?
Die Frage nach der Haftung, wenn ein Baum nach einem Sturm auf ein Auto stürzt, beschäftigt viele. Laut den Analysen von test.de schützt der Eigentümer sich vor Schadensansprüchen, solange er regelmäßig seine Bäume auf potenzielle Gefahren überprüft. Ein Fall aus München zeigt, dass die Geschädigte keinen Schadenersatz erhielt, da der Gerichtsentscheid befand, der Baum habe keine erkennbaren Mängel aufgewiesen. Eine Sichtprüfung der Bäume einmal im Jahr—nämlich in belaubtem und unbelaubtem Zustand—genügt. Sollten jedoch Anzeichen einer Gefährdung wie vertrocknete Blätter oder abgebrochene Äste sichtbar sein, ist eine eingehende Untersuchung unerlässlich.
Kommt es zu Schäden durch herabfallende Äste, so bleibt der Schaden oft beim Fahrzeugbesitzer, wenn beim Baum keine erkennbare Gefahr vorlag. In solchen Fällen zahlt eventuell die Kaskoversicherung, jedoch erst ab Windstärke acht. Diese rechtlichen Miniaturwunder werfen ein Schlaglicht auf die Wichtigkeit der Eigenverantwortung über die eigene Baumlandschaft und lassen viele Autofahrer in Unsicherheit zurück. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen könnte hier eine klärende Antwort auf die eigene Risikoabsicherung bieten.
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