Die Modernisierung der Nordbahn in Niederösterreich bringt gravierende Herausforderungen für die Zugänglichkeit mit sich. In Strasshof wurde kürzlich ein Bahnübergang durch einen Holzsteg ersetzt, der für die nächsten anderthalb Jahre genutzt wird. Die steilen Treppen machen es für Rollstuhlfahrer unmöglich, die Gleise zu überqueren, was einen mehr als zehn Kilometer langen Umweg nach sich zieht. Der Volksanwalt Bernhard Achitz hat in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 7. Dezember diese Problematik angesprochen. ÖBB-Manager Franz Hammerschmid zeigte Verständnis und kündigte an, eine Rampe zu planen, um den Zugang für Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer*innen zu erleichtern. Allerdings besteht Unsicherheit, ob diese Rampe den Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht werden kann, da sie möglicherweise steiler als die geforderten sechs Prozent werden wird. „Echte Barrierefreiheit muss immer das Ziel sein“, betont Achitz, während er auf bewährte Lösungen aus Deutschland verweist, die in Österreich jedoch lange Genehmigungszeiten erfordern, wie Volksanwaltschaft berichtet.
Aktionen gegen Lärmbelästigung
Parallel dazu hat die Volksanwaltschaft auf mehrfachen Druck reagiert, denn zahlreiche Anwohner in der Nähe des Verschubbahnhofs Göstling in Graz beklagten sich über unerträgliche Lärmbelästigungen durch Quietschgeräusche. Auch hier hat die ÖBB notwendig reagiert und Lärmschutzwände aufgestellt, um den Anwohnern die Lebensqualität zu verbessern. Hammerschmid berichtete in der gleichen Sendung über die Maßnahmen zur Lärmreduzierung und betonte die Notwendigkeit, die Ansiedlung neuer Wohnhäuser in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs zu überdenken.
Jedoch bleibt der Kampf für Barrierefreiheit in Österreich eine anhaltende Herausforderung, wie der Volksanwalt Dr. Hansjörg Hofer erklärt. In vielen öffentlichen Einrichtungen fehlt die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sei es in Wohnhäusern oder Verkehrsmitteln. Dr. Hofer betont, dass es für Menschen mit Behinderungen von elementarer Bedeutung ist, einen selbstbestimmten Zugang zu haben und dass bestehende Regelungen jedoch oft die notwendigen Anpassungen behindern. „Denkmalschutz darf nicht als Ausrede fungieren“, fordert die Volksanwältin Gertrude Brinek und setzt sich für mehr Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderung ein. Sie fordert die Politik auf, endlich ihrer Verantwortung gerecht zu werden, um die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit schnell und effektiv umzusetzen, wie OTS berichtet.
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