Ein schreckliches Bade-Drama wütete in Rankweil, wo ein geistig und körperlich beeinträchtigter 53-jähriger Mann in einem Therapiebecken sein Leben verlor. Der tödliche Vorfall ereignete sich im Oktober des vergangenen Jahres, als der Mann, wie gewohnt, am längsten im Wasser blieb. Während zwei Betreuerinnen mit anderen Klienten beschäftigt waren, sollte eine dritte schnell ein Handtuch holen. Laut Angaben vor Gericht waren sie nur für 20 Sekunden abgelenkt, jedoch kam die Betreuerin nach ihrer Rückkehr zu spät: Der Mann lag leblos im 1,2 Meter tiefen Wasser. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb er elf Tage später, wie heute.at berichtete.
Die Verantwortlichkeit für den tragischen Vorfall wurde nun vor Gericht geklärt. Während die 27-jährige Betreuerin in der ersten Instanz im Juni noch freigesprochen wurde, hob das Innsbrucker Oberlandesgericht dieses Urteil auf und sprach sie wegen fahrlässiger Tötung schuldig. In der aktuellen Entscheidung wurde festgestellt, dass die junge Frau ihre Aufsichtspflicht erheblich verletzt hat, da sie den hilfsbedürftigen Mann über eine Minute allein im Wasser ließ. Das Gericht verhängte eine teilbedingte Geldstrafe von 5.400 Euro, wobei 2.700 Euro unbedingte Strafe sind. Der restliche Betrag wurde unter der Bedingung einer dreijährigen Bewährungszeit nachgesehen, was das Berufungsurteil endgültig machte, wie auch vorarlberg.ORF.at bestätigte.