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AUGE/UG Wien warnt: Neues Weiterbildungsgeld benachteiligt Eltern!

Am 3. April 2025 meldet AUGE/UG Wien Kritik an der geplanten Umwandlung der Bildungskarenz in ein „zielgerichtetes Modell“ des Weiterbildungsgeldes. Laut AUGE/UG Wien wird die Reform von Wirtschaftsminister Martin Hattmannsdorfer als positiv und zielführend beschrieben, während die Gewerkschaft die Maßnahme als Geringschätzung von Care-Arbeit in Österreich einstuft. Die Bildungskarenz, die zahlreiche Lücken geschlossen hat, wird von vielen als wichtig angesehen, um Eltern während der Betreuung ihrer Kleinkinder berufliche Perspektiven zu ermöglichen.

Die aktualisierte Gesetzeslage ist jedoch beunruhigend. Die Bildungskarenz wird grundsätzlich am 31. März 2025 auslaufen. Ein Beschluss über die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit wurde bereits am 7. März 2025 im Parlament gefasst. Beschäftigte haben bis zum 28. Februar 2025 die Möglichkeit, eine Bildungskarenz mit ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, sofern ihre Bildungsmaßnahme bis zum 31. Mai 2025 beginnt. Bereits zuerkannte Bildungskarenzen können lediglich fortgeführt werden, was die Unsicherheit für viele Arbeitnehmer erhöht.

Kritik an der Umstellung

AUGE/UG Wien hebt hervor, dass die Umstellung auf Weiterbildungsgeld die Bedürfnisse erziehender Personen nicht berücksichtigt und bestehende Ungleichheiten verschärfen könnte. Vor allem bei einem Mangel an Betreuungsplätzen in Österreich, der die Inanspruchnahme von Bildungskarenz notwendig machte, stellt sich die Frage, wie die neue Regelung den Anforderungen der Beschäftigten gerecht werden kann.

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Des Weiteren wird von der Gewerkschaft betont, dass Arbeitgeber von der bisherigen Möglichkeit profitierten, wenn Beschäftigte während der Karenz Weiterbildungen absolvierten. In der aktuellen Diskussion wird deutlich, dass die Reform möglicherweise nicht nur Nachteile für die Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen mit sich bringen könnte.

Details zur Bildungskarenz

Für die Inanspruchnahme der Bildungskarenz gelten spezifische Bedingungen. So muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bestehen und der Arbeitgeber muss der Freistellung zustimmen. Ein Rechtsanspruch auf Bildungskarenz besteht nicht. Während dieser Zeit können Beschäftigte ein Weiterbildungsgeld vom AMS beantragen, das mindestens 14,53 Euro täglich beträgt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Weiterbildung beruflich relevant ist. Der maximale Zuverdienst während der Bildungskarenz beträgt 551,10 Euro monatlich, wobei auch der Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildung erforderlich ist.

Die Mindestdauer für die Bildungskarenz beträgt zwei Monate, während Beschäftigte innerhalb von vier Jahren maximal zwölf Monate für die Maßnahme in Anspruch nehmen können. Die Weiterbildung muss zudem einen Nachweis über mindestens 20 Stunden pro Woche oder 16 Stunden für Eltern mit Kindern unter sieben Jahren beinhalten.

Voraussichtliche Auswirkungen und weitere Schritte

Die Umsetzung der neuen Regelungen steht momentan noch aus, da der Beschluss des Bundesrates aussteht. Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, Bildungskarenzen zu beantragen oder fortzuführen, in der Übergangszeit ungewiss bleiben. Es werden daher von vielen Seiten Appelle an die Politik gerichtet, die Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen, insbesondere in einem Bereich, der so unmittelbar mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verknüpft ist.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion rund um die Reform des Weiterbildungsgeldes weiterentwickeln wird und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um den Bedürfnissen von Care-arbeitenden Menschen gerecht zu werden. Für viele könnte diese Reform einen entscheidenden Einfluss auf ihre berufliche Entwicklung und Perspektiven haben.

Mehr Informationen zur Bildungskarenz finden Sie auf der Arbeiterkammer-Seite und dem AMS-Angebot für Weiterbildungsgeld.

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Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
arbeiterkammer.at

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