
Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl, besser bekannt als „Klima-Shakira“, hat ein Aufenthaltsverbot in Österreich erhalten. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat entschieden, dass sie innerhalb eines Monats ausreisen muss und ihr Aufenthaltsrecht für zwei Jahre entzogen wurde. Windl lebt seit sieben Jahren in Österreich, wo sie ihren Lebensmittelpunkt und Angehörige hat. Mit Besorgnis äußerte sie sich über den Umgang mit friedlichem Protest und erklärte, dass sie nicht freiwillig ausreisen werde. Diese Entscheidung sorgte bereits für einen Aufschrei in der Klimaschutzbewegung.
Die Entscheidung des BFA wurde von der Leobener Außenstelle ausgestellt und stellt eine Reaktion auf Windls Aktivitäten dar. Laut dem BFA liegt eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ vor, die auf ihren Protestakte zurückgeführt wird. Windls Anwalt, Ralf Niederhammer, zeigt sich darüber empört und kündigte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Er argumentiert, dass ein Aufenthaltsverbot eine schwerwiegende Begründung erfordere.
Öffentliche Reaktionen und Unterstützung
Die Gruppe „Letzte Generation“, die Windl unterstützt, sieht das Verbot als eine der schärfsten Repressionen gegen Klimaschützer in Österreich. Sie kritisieren, dass Windls friedliche Protestaktionen als Bedrohung dargestellt werden. Windl wird dabei eine führende Rolle bei der Anwerbung neuer Mitglieder sowie einen Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit zugeschrieben. Seit November 2023 laufen gegen sie und andere Mitglieder strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwerer Sachbeschädigung.
Das Innenministerium betont, dass die Beurteilung der fremdenrechtlichen Ansprüche unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen erfolgt. Zudem hat Windl in der Vergangenheit mehrfach polizeiliche Kontakte gehabt, was laut BFA zu ihrem Aufenthaltsverbot geführt hat.
Reaktionen der Politik und rechtlicher Kontext
Die aktuelle Debatte um Windls Aufenthaltsverbot fällt in einen größeren Kontext von Klimaprotesten in Österreich. Während Politiker wie die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) härtere Strafen für Klima-Aktivisten fordern, sehen Experten wie der Strafrechtsprofessor Robert Kert keinen Reformbedarf. Kert argumentiert, dass es bereits ausreichend Strafbestimmungen gibt, um bei gefährlichen Situationen einzugreifen, und bezeichnet die Forderungen nach härteren Strafen als populistisch.
Aktivisten nehmen häufig Strafen und physische Angriffe in Kauf, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Lucia, eine Sprecherin der Plattform System Change not Climate Change, sieht die Forderungen von Mikl-Leitner als Versuch, politischen Protest einzuschüchtern. In Österreich ist die gewaltfreie Blockade einer Straße nicht strafbar, und auch nicht angemeldete Versammlungen werden durch das Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Allerdings könnte eine gewaltsame Reaktion auf solche Proteste möglicherweise rechtliche Konsequenzen für die Angreifer haben.
Der Konflikt um Anja Windl ist somit nicht nur eine Frage des individuellen Schicksals einer Klimaaktivistin, sondern spiegelt auch die Spannungen zwischen staatlicher Ordnung und dem Recht auf friedlichen Protest wider. Angesichts der aktuellen Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen verlaufen werden und welche Schritte die Bewegung „Letzte Generation“ in dieser Situation unternehmen wird.
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