Am 6. Februar 2026 stellte das Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich umfassende Änderungen in seinen Systemen und Regelungen vor. Diese Neuerungen betreffen sowohl das Online-System als auch die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose. AMS-Pressesprecher Gregor Bitschnau informierte darüber, dass Betroffene bereits über die Anpassungen informiert wurden, die seit dem 1. Jänner 2026 in Kraft sind.

Ein zentrales Element dieser Änderungen ist das Zuverdienstverbot, das ab dem 1. Februar 2026 gilt. Bis zum 31. Jänner 2026 konnten Arbeitslose und Personen in Schulungen geringfügig arbeiten und dazuverdienen. Diese Regelung ist jedoch nun mit wenigen Ausnahmen nicht mehr möglich, was besonders für die 23.739 Personen, die sowohl arbeitslos als auch geringfügig beschäftigt waren, von Bedeutung ist. Unklar bleibt, wie viele Personen ab Februar 2026 weiterhin in geringfügiger Anstellung sind, die nicht unter die Ausnahmen fallen.

Neue Zuverdienstregelungen

Gemäß den neuen Vorgaben dürfen nur bestimmte Gruppen neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ein geringfügiges Dienstverhältnis ausüben, um weiterhin als arbeitslos zu gelten. Eine Ausnahme besteht, wenn die geringfügige Beschäftigung sich vor der Arbeitslosigkeit über 182 Tage mit vollversicherter Beschäftigung oder pflichtversicherter Selbstständigkeit überschnitten hat, in diesem Fall kann das Dienstverhältnis unbegrenzt weitergeführt werden. Für alle anderen gilt ab jetzt ein strenges Zuverdienstverbot, das in der Vergangenheit nicht existierte.

Bis Ende 2025 war es für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe erlaubt, zusätzlichen Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro brutto pro Monat zu erzielen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Leistungen hatte. Diese Regelung ist nun nicht mehr gegeben, was die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen entscheidend einschränkt.

Umstellung auf MeinAMS

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die digitale Infrastruktur des AMS. Ab dem 3. Februar 2026 wird das neue Online-System „MeinAMS“ das alte „eAMS“ ersetzen. Der Umstieg auf das neue System wurde verlängert, um den Nutzern mehr Zeit zu geben. Stand 3. Februar 2026 haben bereits 379.992 Personen auf „MeinAMS“ umgestellt, während noch 59.618 aktive eAMS-Konten existieren. Nach diesem Datum wird eine Kontaktaufnahme mit der Behörde nur noch bei erstmaliger Antragsstellung oder nach über zwei Jahren Pause erforderlich sein.

Die Umstellungen und Regelungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Österreich. Weitere Informationen hierzu finden sich in den detaillierten Erläuterungen des AMS und der Arbeiterkammer, die die Veränderungen im Kontext der Arbeitslosigkeit erörtern. Auf der Seite des AMS können Interessierte mehr erfahren, ebenso wie auf der Website der Arbeiterkammer. Diese herausfordernden Veränderungen halten sowohl das AMS als auch die betroffenen Österreicher auf Trab und werden die kommenden Monate prägen.