Am 14. Februar 2026 führte die Landesverkehrsabteilung Burgenland ein umfassendes verkehrspolizeiliches Planquadrat durch. Während des Einsatzes, der von 15 bis 3 Uhr dauerte, nahmen 82 Polizeibedienstete der Landesverkehrsabteilung sowie der Bezirks- und Stadtpolizeikommanden teil. Unter dem Auftrag der Landespolizeidirektion Burgenland wurde eine detaillierte Überprüfung der Verkehrssicherheit sowie der Promillegrenzen durchgeführt.
Das Planquadrat hatte mehrere Schwerpunkte. Neben der Überprüfung des Alkohol- und Suchtmittelmissbrauchs von Fahrzeuglenkern, wurden auch Geschwindigkeitsübertretungen und das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kontrolliert. Insgesamt wurden 1400 Fahrzeuglenker kontrolliert, wobei 834 Alkomat- bzw. Alkohol-Vortests durchgeführt wurden.
Bereiche der Kontrollen
In der Bilanz des Einsatzes stellte die Polizei fest, dass 16 Fahrzeuglenker in alkohol- oder suchtmittelbeeinträchtigtem Zustand angetroffen wurden. Innerhalb dieser Gruppe waren zwei Lenker mit mehr als 0,5 ‰ und zehn Lenker mit mehr als 0,8 ‰ über dem gesetzlichen Limit. Ein Lenker verweigerte den Alkomattest und drei weitere befanden sich unter Suchtmitteleinfluss. Der höchste gemessene Alkoholwert betrug 1,64 ‰ und wurde bei einem 68-jährigen Lenker im Bezirk Güssing erfasst.
- 235 sonstige Anzeigen
- 191 Organstrafverfügungen
- 129 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen (Radar)
- 240 Anzeigen wegen zu geringen Sicherheitsabstands (VKS)
Insgesamt wurden in diesem Rahmen 12 Führerscheine abgenommen und zwei Kennzeichen entzogen. Besondere Vorfälle ereigneten sich im Bezirk Oberpullendorf, wo ein 45-jähriger Mann ohne gültigen Führerschein mit einem Tuk-Tuk und einem Atemalkoholwert von 0,68 mg/l angehalten wurde. Im Bezirk Güssing verunfallte ein Tuk-Tuk-Lenker und verweigerte den Alkomattest, was die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unterstreicht.
Gesellschaftliche Auswirkungen und rechtlicher Rahmen
In Deutschland variiert der rechtliche Rahmen des Alkoholkonsums im Straßenverkehr je nach Fahrergruppe. Erfahrene Autofahrer dürfen bis zu 0,5 ‰ konsumieren, während Fahranfänger und Berufskraftfahrer ein absolutes Alkoholverbot haben. Vorfälle, wie sie während des Planquadrates beobachtet wurden, sind also auch in Deutschland von großer Relevanz, wo bei Verkehrsvergehen auf die strengen Promillegrenzen geachtet wird. Sanktionen bei Verstößen sind erheblich und reichen bis zu Fahrverboten und Geldstrafen, abhängig vom gemessenen Promillewert.
Für betroffene Fahrer ist es wichtig, sich über die Gefahren des Alkoholkonsums vor der Fahrt bewusst zu sein. Das gesellschaftliche Norm „Wer fährt, trinkt nicht“ wird von vielen Organisationen, einschließlich dem Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. (BADS), Wegbereiter für sicherere Straßen. Dieser Verein setzt sich gemeinnützig für die Aufklärung über die Gefahren von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr ein, fördert Verkehrserziehung und arbeitet mit verschiedenen Institutionen zusammen.
Der Einsatz der Polizei und die gesetzlichen Richtlinien bekräftigen die dringende Notwendigkeit für mehr Aufklärung und Sicherheit im Straßenverkehr. Das eingeleitete Planquadrate verdeutlicht die fortlaufenden Anstrengungen, um gefährliches Verhalten im Straßenverkehr zu minimieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.