AK enttarnt fiese Mietfallen: 46 Klauseln müssen sofort weg!

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Die Arbeiterkammer hat 46 unzulässige Mietklauseln der RIMMO Prime abgemahnt. Mieter sollten Verträge prüfen lassen und ihre Rechte kennen.

Die Arbeiterkammer hat 46 unzulässige Mietklauseln der RIMMO Prime abgemahnt. Mieter sollten Verträge prüfen lassen und ihre Rechte kennen.
Die Arbeiterkammer hat 46 unzulässige Mietklauseln der RIMMO Prime abgemahnt. Mieter sollten Verträge prüfen lassen und ihre Rechte kennen.

AK enttarnt fiese Mietfallen: 46 Klauseln müssen sofort weg!

Am 14. November 2025 hat die Arbeiterkammer (AK) in Österreich einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Mietvertragsbedingungen unternommen. Die AK hat 46 unzulässige Vertragsklauseln in Mietverträgen der RIMMO Prime Immobilienverwaltung GmbH abgemahnt. Diese Klauseln, die unter anderem Betriebskosten, Instandhaltung und laufende Kosten betrafen, benachteiligten die Mieter erheblich und sind ab sofort aus allen Formularen zu entfernen. Die notwenige Unterlassungserklärung von RIMMO Prime verpflichtet das Unternehmen dazu, diese Klauseln nicht mehr zu verwenden oder weiterzuempfehlen.

Zusätzlich musste eine Anwaltskanzlei, die in Verbindung mit den Mietverträgen stand, ihre Empfehlungen zu den beanstandeten Vertragsmustern zurückziehen. Dies betrifft insbesondere Wohnungen, bei denen das Mietrechtsgesetz (MRG) nur teilweise Anwendung findet. Die AK warnt eindringlich vor der Verwendung von Verträgen außerhalb des MRG, da wichtige Begriffe wie „Betriebskosten“ nicht rechtlich definiert sind.

Besorgniserregende Klauseln im Detail

Die abgemahnten Klauseln beinhalten unklare oder unzulässige Regelungen zu Betriebskosten, übermäßige Instandhaltungsverpflichtungen für die Mieter, versteckte Zusatzkosten sowie ungenaue Definitionen bei laufenden Zahlungen. Mieter, die mit solchen Klauseln konfrontiert werden, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. Laut rechtecheck.de haben Mietverträge häufig unzulässige Klauseln, die eine Benachteiligung der Mieter darstellen, und diese können angefochten werden. Das Mietrecht schützt Mieter vor ungerechtfertigten Kosten und übermäßigen Verpflichtungen.

Ein Beispiel für unzulässige Klauseln sind starre Fristen für Schönheitsreparaturen, die von Gerichten als unzulässig erklärt wurden. Ebenso ist es unzulässig, dem Vermieter das Recht einzuräumen, die Wohnung ohne triftigen Grund zu betreten. Mieter sind nicht verpflichtet, solche Klauseln zu akzeptieren und können deren Einhaltung ohne rechtliche Folgen verweigern. Fachliche Unterstützung erhalten sie von Mietervereinen und spezialisierten Anwälten, die dazu beitragen können, unzulässige Ansprüche zurückzuweisen.

Dank der AK können Mitglieder sich kostenlos beraten lassen. Diese Beratungen finden telefonisch, persönlich oder online statt und sind insbesondere bei Vertragsprüfungen, Streitsituationen und unklaren Klauseln hilfreich.

In einem anderen Bereich investiert die Firma Glīd in innovative Technologien, die den Frachttransport revolutionieren sollen. Durch die Synchronisierung von Straße und Schiene mit autonomen Fahrzeugen und KI zielt Glīd darauf ab, Engpässe zu beseitigen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Diese Entwicklung könnte langfristig positive Effekte auf die Logistikwirtschaft haben, indem sie sicherere und effizientere Transportnetzwerke schafft.

Insgesamt sind die aktuellen Entwicklungen auf dem Mietmakt und die innovationsgetriebenen Ansätze im Transportsektor von großer Bedeutung für das gesellschaftliche Gleichgewicht und ein nachhaltiges Wirtschaften. Die Arbeitskammer fordert daher alle Mieter auf, ihre Mietverträge kritisch zu prüfen und unzulässige Klauseln nicht zu akzeptieren.