Achtung Souvenir-Falle: Bis zu 150.000 Euro Strafe für Urlauber!
Achtung Souvenir-Falle: Bis zu 150.000 Euro Strafe für Urlauber!
Frankreich - Urlauber, die Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen möchten, sollten sich vorab über die strengen Ausfuhrverboten und möglichen hohen Strafen informieren. Der ÖAMTC warnt in einem aktuellen Bericht, dass nicht alle Souvenirs problemlos transportiert werden dürfen. Besonders in europäischen Küstenländern ist das Sammeln von Muscheln und Sand oft gesetzlich verboten. Diese Regelungen können drastische finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
In Frankreich etwa drohen Geldstrafen bis zu 150.000 Euro für das Mitnehmen geschützter Pflanzen. In Italien besagt das Schifffahrtsgesetz, dass das Sammeln von Sand und Muscheln nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist, und Verstöße am beliebten Ferienziel Sardinien können mit Strafen von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Auch in Kroatien ist die Ausfuhr vieler Meerestiere illegal, und Trüffel dürfen nur mit einer speziellen Genehmigung ausgeführt werden.
Besonderheiten in anderen Ländern
Griechenland ist ein weiteres Land, in dem große Vorsicht geboten ist. Hier dürfen archäologische Fundstücke und Steine an Ausgrabungsstätten nicht ohne Genehmigung mitgenommen werden. Auch in Spanien sind natürliche Souvenirs wie Muscheln und Fossilien verboten, insbesondere auf den Kanarischen Inseln wie Fuerteventura. Um den Verstoß gegen diese Regeln zu überwachen, setzen die italienischen Behörden in vielen Küstengebieten Überwachungskameras ein.
Zusätzlich sollten Reisende darauf achten, dass bei der Rückkehr nach Österreich hohe Strafen drohen, wenn sie Souvenirs aus bedrohten Arten einführen. Diese können bis zu 80.000 Euro betragen oder sogar mit Haftstrafen geahndet werden, wie Kosmo berichtet. Regelmäßige Kontrollen durch die österreichischen Zollbehörden sorgen dafür, dass beständige Aufklärung und Überwachung stattfinden.
Zollbestimmungen und persönliche Grenzen
Laut einem Bericht von test.de müssen Reisende aus der EU keine Zoll- und Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Souvenirs für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Hierbei gelten allerdings bestimmte Richtwerte. Flug- und Seereisende ab 17 Jahren dürfen Souvenirs im Wert von bis zu 430 Euro mitbringen, während Reisende, die mit Bahn oder Auto zurückkehren, auf maximal 300 Euro beschränkt sind.
Für Kinder unter 15 Jahren liegt die Freigrenze bei maximal 175 Euro. Übersteigt der Wert der Mitbringsel diese Grenzen, müssen Einfuhrabgaben entrichtet werden. Bei einem Warenwert bis 700 Euro beträgt die pauschale Gebühr 17,5 Prozent. Bei höheren Werten erfolgt eine Einzelberechnung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern.
Es ist wichtig, sich auch der jeglichen Verbote bewusst zu sein. So ist die Mitnahme bestimmter Produkte wie Arzneimittel für den Eigengebrauch nicht meldepflichtig, solange sie einem Zeitraum von drei Monaten entsprechen. Dennoch unterliegt die Einfuhr bestimmter Tiere und Pflanzen strengen Vorschriften, darunter auch Souvenirs aus Materialien bedrohter Arten.
Reisende sollten daher nicht nur auf die Gesetze der Länder, die sie besuchen, achten, sondern auch auf die Bestimmungen ihres Heimatlandes, um teure Strafen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
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