Im Rahmen einer weitreichenden Polizeiaktion wurden am 31. Dezember 2025 in mehreren Bundesländern Österreichs insgesamt 380 Kilo illegale pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Diese Maßnahme, über die das Innenministerium informierte, umfasste Hausdurchsuchungen in Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark, wo besonders gefährliche Feuerwerksartikel gefunden wurden. Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich Kugelbomben, die strengen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, sowie ein Munitionsgurt mit Leichtspurgeschossen und verbotene Waffen im Bezirk Tulln.

Bei den Durchsuchungen in Niederösterreich wurden zudem 15.600 Stück Pyrotechnik entdeckt, ein Großteil davon konnte einer kriminellen Quelle zugeordnet werden. Insgesamt waren sieben Personen, darunter zwei Frauen und fünf Männer im Alter von 17 bis 31 Jahren, an den illegalen Aktivitäten beteiligt. Ihnen drohen jetzt Anzeigen basierend auf dem Pyrotechnikgesetz, dem Chemikaliengesetz sowie dem Waffen- und Kriegsmaterialiengesetz, was mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden könnte.

Illegale Pyrotechnik und deren Gefahren

Das Innenministerium appelliert dringend an die Öffentlichkeit, von nicht ausgebildeter Pyrotechnik abzusehen. Insbesondere wird gewarnt vor illegalen und teils lebensgefährlichen Billigprodukten, die häufig aus dem Ausland, insbesondere aus Polen und der Tschechischen Republik, nach Österreich gelangen. Diese Feuerwerkskörper sind nicht nur rechtlich problematisch, sondern stellen auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Mangelhafte Verarbeitung und der Einsatz von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Handhabung zu schwerwiegenden Verletzungen führen. In Deutschland ist der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern gesetzlich verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Die Regelungen, die in Österreich und Deutschland für Feuerwerksartikel gelten, sind äußerst komplex und umfassen verschiedene Rechtsgebiete, darunter das Gefahrgutrecht, Ordnungsrecht und Umweltrecht. Ein zentraler Bestandteil dieser Gesetzgebung ist das Sprengstoffgesetz, das die Richtlinien der Europäischen Union umsetzt. In diesem Zusammenhang machen die zuständigen Behörden klar, dass der Erwerb von Pyrotechnik ausschließlich durch autorisierte Fachhändler erfolgen sollte, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Feuerwerk

Die Bundespolizei und das Innenministerium empfehlen, beim Kauf von Feuerwerkskörpern darauf zu achten, dass sie über ein CE-Zeichen verfügen, welches die Sicherheit und Zulassung des Produkts bestätigt. Es ist ratsam, Artikel aus zuverlässigen Quellen zu beziehen und vor dem Gebrauch die Gebrauchsanweisung sowie Sicherheitshinweise zu lesen. Weiterhin sollten Nutzer ausreichend Platz beim Anzünden beachten und auf optisch einwandfreie Produkte achten.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Sicherstellungen der Polizei ein ernstes Warnsignal für den illegalen Handel mit gefährlicher Pyrotechnik sind. Die Behörden zeigen sich entschlossen, derartige Verstöße rigoros zu ahnden, um die öffentliche Sicherheit zu wahren. Verbraucher werden erneut aufgefordert, bei der Auswahl von Feuerwerkskörpern höchste Vorsicht walten zu lassen.