
Die moderne Medizin hat mit der Entwicklung von Biologika einen entscheidenden Fortschritt in der Therapie entzündlicher Erkrankungen erzielt. Diese hochwirksamen Substanzen, auch als biologische Arzneimittel bekannt, revolutionierten die Behandlung von Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis und Psoriasis. Biologika blockieren gezielt entzündliche Botenstoffe des Immunsystems und tragen so dazu bei, Entzündungen und Gelenkaderstörungen signifikant zu verringern. Betroffene Patienten erleben oft nach kurzer Zeit eine bemerkenswerte Schmerzfreiheit, was die Lebensqualität erheblich steigert. Krone berichtet, dass der behandelnde Rheumatologe das am besten geeignete Präparat aus einer Vielzahl von Optionen auswählt.
Die Verabreichung dieser Medikamente erfolgt entweder als Infusion oder subkutan, also durch Spritzen unter die Haut, da eine orale Einnahme nicht möglich ist. Diese Methode ermöglicht eine schnellere Wirkung im Vergleich zu klassischen Basismedikamenten, mit einer Verringerung der Krankheitsaktivität, die bereits nach zwei bis vier Wochen einsetzt.
Therapieoptionen und -bedingungen
Die Umstellung auf Biologika erfolgt in der Regel, wenn konventionelle synthetische Basistherapeutika (csDMARD) innerhalb von drei Monaten nicht die gewünschte Wirkung zeigen. Dies gilt besonders für Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf und hoher Aktivität der Erkrankung. In solchen Fällen kann ein Biologikum auch als Monotherapie eingesetzt werden, beispielsweise wenn der Patient auf Methotrexat oder andere csDMARD nicht anspricht oder diese nicht verträgt. Therapie Rheuma betont, dass die Verordnung von Biologika durch spezialisierte Rheumatologen erfolgen sollte, um die Vor- und Nachteile der Therapie adäquat abzuwägen.
Die Wahl des Biologikums hängt außerdem von dem spezifischen Wirkmechanismus ab. Bei unzureichender Wirksamkeit kann auf ein anderes Biologikum umgestellt werden, um besser auf die Bedürfnisse des Patienten einzugehen. Rheuma-Liga informiert darüber, dass die Nebenwirkungen und Kontraindikationen von Biologika nicht zu ignorieren sind. Insbesondere müssen Ärzte vor Beginn der Therapie sicherstellen, dass keine Infektionskrankheiten vorliegen und der Impfstatus des Patienten überprüft werden sollte, da Patienten unter Biologika nicht mit Lebendimpfstoffen geimpft werden dürfen.
Liste der in der EU zugelassenen Biologika
Aktuell sind in der EU zahlreiche Biologika zugelassen, die auf verschiedene rheumatologische Erkrankungen abzielen. Hier eine Übersicht der gängigen Therapeutika:
Biologikum |
---|
Abaloparatid (Eladynos®) |
Abatacept (Orencia®) |
Adalimumab (Humira®) und Biosimilars |
Anakinra (Kineret®) |
Anifrolumab (Saphnelo®) |
Belimumab (Benlysta®) |
Benralizumab (Fasenra®) |
Bimekizumab (Bimzelx®) |
Canakinumab (Ilaris®) |
Certolizumab Pegol (Cimzia®) |
Denosumab (Prolia®) und Biosimilar |
Etanercept (Enbrel®) und Biosimilars |
Golimumab (Simponi®) |
Guselkumab (Tremfya®) |
Infliximab (Remicade®) und Biosimilars |
Ixekizumab (Taltz®) |
Mepolizumab (Nucala®) |
Risankizumab (Skyrizi®) |
Rituximab (MabThera®) und Biosimilars |
Romosozumab (Evenity®) |
Sarilumab (Kevzara®) |
Secukinumab (Cosentyx®) |
Teriparatid (Forsteo®) und Biosimilars |
Tocilizumab (RoActemra®) und weitere Handelsnamen |
Ustekinumab (Stelara®) und Biosimilars |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Biologika eine zukunftsweisende Option in der Behandlung entzündlicher Erkrankungen darstellen. Ihre spezifische Wirkung, gepaart mit einer bedachten Verordnung durch geschulte Rheumatologen, kann für viele Patienten einen Hoffnungsträger darstellen. Die Abwägung von Risiken und Nutzen bleibt dabei jedoch zentral, um die bestmögliche Therapie für jeden Einzelnen zu gewährleisten.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung