Ein harmloser Stopp vor einer Fahrschule in Vöcklabruck hat fatale Folgen für einen Vater: Drei Wochen nach dem kurzen Anhalten fand er ein Schreiben einer Wiener Kanzlei in seinem Postkasten. In diesem wurde er zur Zahlung von 395 Euro aufgefordert oder ihm drohte eine Klage wegen Besitzstörung. Empört wandte sich der Betroffene an die Arbeiterkammer Oberösterreich, doch die Kanzlei blieb unbeirrt und drohte mit rechtlichen Schritten, falls die Summe nicht gezahlt werde. Der Besitzer der Fahrschule wandte sich daraufhin an die Medien und erklärte, dass die Parkplätze für Kunden reserviert sind und lediglich das Befahren zu Problemen führen könne, berichtete Heute.at.
Rechtswidrige Überwachung auf Parkplätzen
In diesem Fall zielte die Videoüberwachung auf den Parkplätzen als ein potenzielles Geschäftsmodell ab, was die Leiterin des Konsumentenschutzes, Ulrike Weiß, alarmierte. Der Fahrschulbesitzer wollte sich das nicht gefallen lassen und zog vor Gericht, wo schließlich das Urteil erging, dass die Kamera rechtwidrig installiert war. Die Videoüberwachung musste entfernt werden, was die Sorgen um die zunehmende Kontrolle auf Parkplätzen verstärkte.
In einem anderen verhandelten Fall, entschied das Landgericht Lübeck über die Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren auf Parkplätzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch das Rückwärtsfahren nicht gefährdet oder behindert werden. Hierbei gilt eine hohe Sorgfaltspflicht, wobei der Rückwärtsfahrende immer mit der Möglichkeit eines Zusammenstoßes rechnen muss. Der Grundsatz ist klar: Wer rückwärts fährt, muss so vorsichtig sein, dass er im Notfall sofort anhalten kann. Der Fall zeigt, wie schnell es zu Missverständnissen und rechtlichen Problemen kommen kann, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden. Besonders spannend ist, dass auf Parkplätzen besonders langsam gefahren werden muss, sowie dass die Haftung bei Kollisionen oft schwer zu bestimmen ist, wie kanzlei-voigt.de erläutert.
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