
In einer brisanten Wendung der Buwog-Affäre, die schon seit mehr als zwei Jahrzehnten die Justiz beschäftigt, wird sich jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs erneut mit dem Fall des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser befassen. Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Dezember 2020, wo Grasser zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt wurde, stehen nun wichtige Verhandlungstage bevor, an denen Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen der Verteidigung geprüft werden. Die Verhandlung findet am 20., 21., 24. und 25. März im Justizpalast statt, wie 5min.at berichtete.
Der Fall, der unter anderem die Vorwürfe von Untreue, Beweismittelfälschung und illegale Geschenkannahme gegen Grasser umfasste, hat auch seine Mitangeklagten, seinen Trauzeugen Walter Meischberger und den früheren Lobbyisten Peter Hochegger, zu hohen Haftstrafen verurteilt. Während Meischberger sieben Jahre und Hochegger sechs Jahre in Haft verbüßen sollte, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, da die Anwälte der Beschuldigten Berufung eingelegt haben. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen bleiben somit offen, und die Unschuldsvermutung gilt weiterhin für alle Beteiligten, so meinbezirk.at, das die laufenden Entwicklungen ebenfalls verfolgt.
Anspannung vor dem OGH
Der Anwalt von Grasser, Manfred Ainedter, äußerte sich optimistisch: „Für mich steht in dieser Causa der Rechtsstaat auf dem Prüfstand.“ Er hofft, dass das Urteil im höchsten Gericht kippt, trotz der Tatsache, dass die Generalprokuratur empfohlen hat, die Urteile weitgehend zu bestätigen. Diese letzte Instanz könnte also über die Zukunft des Ex-Ministers entscheiden, der nach wie vor angespannt und hoffnungsvoll zur Verhandlung erscheinen will. Die politischen und juristischen Turbulenzen rund um diesen Fall zeigen eindrucksvoll, wie stark das Thema Korruption in den österreichischen Medien und der Gesellschaft präsent bleibt.
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