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Kunst oder Gefahr? Blitzerattrappe in Krauchenwies verschwindet wieder!

In der beschaulichen Gemeinde Krauchenwies war die Blitzerattrappe in der Habsthaler Straße kürzlich ein Thema von regem Interesse. Nach etwas mehr als einem Monat der Platzierung wurde das vermeintliche Tempokontrollgerät jedoch wieder entfernt. Die Installierung, die von zwei Anwohnern initiiert wurde, sollte dazu dienen, Kraftfahrer zur Einhaltung der 30-km/h-Geschwindigkeit zu bewegen. Humorvoll bezeichnete einer der Beteiligten die Aktion als Kunstinstallation, die dazu beitragen sollte, mehr Sicherheit auf den Straßen zu schaffen.

Die Rücknahme dieser unüblichen Maßnahme kommt nicht von ungefähr. Sebastian Korinth, der Sprecher des Landratsamts, erklärte, dass die Attrappe als „genehmigungspflichtige bauliche Anlage“ eingestuft wurde. In einem offiziellen Schreiben vom 5. September forderte das Amt die Anwohner auf, diese sofort zu entfernen. Offenbar kam der betroffene Anwohner dieser Aufforderung recht zügig nach, was das Ende der Aktion zur Folge hatte.

Rechtliche Folgen vermeiden

Die Entfernung der Blitzerattrappe stellt eine gewaltige Erleichterung für den Aufsteller dar. Wäre ein Vorfall eingetreten, etwa ein Unfall aufgrund hastigen Abbremsens eines Fahrzeugs, hätte der verantwortliche Anwohner für mögliche Schäden aufkommen müssen. Des Weiteren hätte er sich wegen Amtsanmaßung oder schwerer Eingriffe in den Straßenverkehr strafbar machen können. Glücklicherweise blieb der Bürger von ernsthaften rechtlichen Konsequenzen verschont, da der Abbau rechtzeitig erfolgte.

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Die ganze Situation hat in der Gemeinde für einige Diskussionen gesorgt. Während einige die Initiative zur Geschwindigkeitsreduzierung unterstützten, sahen andere in der Attrappe eher eine Gefährdung. Trotz des schnellen Endes dieser „Kunstinstallation“ bleibt die Frage, wie Kommunen und Anwohner künftig kreativer mit der Verkehrssicherheit umgehen können, ohne rechtliche Probleme zu riskieren. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.schwaebische.de.


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Quelle
schwaebische.de

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