KulturNeustadt an der Weinstraße

BGH-Urteil: Keine Gebühren für Rückerstattung beim Airbeat One!

BGH-Urteil bringt Freude für Airbeat One-Besucher: Gebühren für Rückerstattung des Guthabens auf Festivalarmbändern sind unzulässig, doch die Betroffenen müssen selbst aktiv werden, um ihr Geld zurückzubekommen!

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass für die Rückerstattung von Guthaben auf Festivalarmbändern beim Airbeat One Festival in Neustadt-Glewe keine Gebühren erhoben werden dürfen. Die Entscheidung ist für viele Festivalbesucher von großer Bedeutung, da sie ihnen ermöglicht, ihre Restguthaben ohne zusätzliche Kosten zurückzufordern.

Das Airbeat One Festival, bekannt für seine aufregenden musikalischen Darbietungen, nutzt spezielle Armbänder, die es den Besuchern ermöglichen, Guthaben für Einkäufe auf dem Festival zu laden. Diese Guthaben werden in Zehner-Schritten aufgeladen, wobei nach dem Festival häufig noch Beträge übrig bleiben. Zuvor mussten die Teilnehmer eine Gebühr von 2,50 Euro zahlen, um ihr restliches Guthaben zurückzubekommen. Dies hat der BGH nun als unzulässig eingestuft.

BGH bezieht klar Stellung

In seiner Begründung stellte der BGH fest, dass die Rückzahlung des Guthabens eine vertragliche Verpflichtung des Veranstalters darstellt und somit keine eigenständige Dienstleistung vorliegt, für die eine Gebühr erhoben werden könnte. Die Entscheidung beendet eine länger währende Diskussion um die Rechtmäßigkeit dieser Gebührenpraxis.

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Die Verbraucherzentrale hatte bereits frühzeitig gegen den Veranstalter geklagt, um zu erreichen, dass sämtliche Gebühren, die von Festivalbesuchern bezahlt wurden, zurückerstattet werden. Diese Forderung wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht entschied, dass die Betroffenen selbst aktiv werden müssen, um ihre Rückerstattungen zu beantragen, was viele Besucher des Festivals vor eine Herausforderung stellt.

Positive Reaktionen auf das Urteil

Obwohl die Klage zur automatischen Rückerstattung nicht erfolgreich war, äußerte sich Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen optimistisch: „Das Urteil sendet eine klare Botschaft. Veranstalter dürfen bei Rückzahlungen keine zusätzlichen Gebühren verlangen.“ Sie kündigte an, dass der Verband weitere rechtliche Schritte prüfen werde, um in Zukunft eine Sammelklage durchzuführen, damit viele Besucher gleichzeitig ihre Ansprüche geltend machen können.

Festivals haben in Deutschland einen hohen Stellenwert, und die Möglichkeit, Guthaben zurückerhalten zu können, ist für viele Besucher ein wichtiger Faktor. Im nächsten Jahr wird das Airbeat One Festival für weitere elektronische Musikliebhaber ein Anziehungspunkt sein, wofür bereits wieder eine große Besucherzahl erwartet wird.

Die Entscheidung hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für derartige Veranstaltungen klarer gestaltet und gibt den Besuchern das Gefühl, fair behandelt zu werden. Eventveranstalter sind nun gefordert, ihre Richtlinien entsprechend anzupassen und den Festivalbesuchern eine unkomplizierte Rückgabe ihrer Guthaben zu ermöglichen. Das Thema bleibt hochaktuell, und viele Festivalgängern beobachten gespannt, wie sich die weiteren rechtlichen Entwicklungen gestalten werden. Für detaillierte Informationen zu diesem Thema sei auf den Bericht auf www.ndr.de verwiesen.

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