Darmstadt (OTS)
Am 17. Oktober 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt eine gründliche Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns durch. Diese Knotenpunktaktion war Teil eines weitreichenden, koordinierten Einsatzes, an dem Delegationen aus insgesamt 21 EU-Mitgliedsstaaten beteiligt waren. Die Prüfungen fanden nicht nur in Hessen, sondern bundesweit statt und umfassten zahlreiche verdachtsunabhängige Kontrollen, um mögliche Verstöße gegen das Arbeitsrecht festzustellen.
Für diese Aktion trat die FKS mit über 80 Beschäftigten auf und überprüfte verschiedene Branchen. Dazu gehörten unter anderem Gastronomiebetriebe, das Bau- und Speditionsgewerbe sowie Frisör- und Kosmetiksalons. Bemerkenswert war die Teilnahme von zwei Arbeitsmarktinspektorinnen aus Italien, die die deutsche FKS während dieser breit angelegten Kontrolle unterstützten.
Fluchtversuche und Ermittlungen
Die Ankunft der Zollbeamten sorgte in einigen Betrieben für panikartige Reaktionen. Dies äußerte sich in dramatischen Fluchtversuchen von einigen Beschäftigten. Angelika Hipp-Clemens, die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt, berichtete, dass alle Flüchtenden, mit einer Ausnahme, von den Beamten gestoppt werden konnten. Eine Person, die sich illegal in Deutschland aufhielt, hinterließ dabei sogar einen Schuh während ihrer Flucht, was den Versuch auf unerwartete Weise beendete.
Im Rahmen dieser Maßnahme wurden mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bezug auf ihre Beschäftigungsverhältnisse und ihre Vergütung befragt. Das Ergebnis der Befragungen und Prüfungen führte zur Einleitung von vier Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz. Zudem wurde in acht weiteren Fällen ein Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Besonders alarmierend ist, dass in 26 Fällen zusätzliche Ermittlungen eingeleitet wurden, unter anderem aufgrund möglicher Mindestlohnverstöße in zehn Fällen. Diese Anzahl entspricht mehr als 13 Prozent der befragten Beschäftigten – ein besorgniserregender Befund, der auf eine weit verbreitete Missachtung des Mindestlohns hindeutet, wie Hipp-Clemens anmerkte.
Die übergreifende Aktion ist Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfinitiativen in der Europäischen Union. Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) hat diese koordinierte Maßnahme organisiert, das Hauptaugenmerk lag auf den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit, bei denen in Deutschland besonders häufig gegen den Mindestlohn verstoßen wird.
Künftig noch tiefere Prüfungen
Die bisher durchgeführten Prüfungen sind erst der Beginn eines umfassenden Auswertungsprozesses. Die in den Betrieben erhobenen Daten der Arbeitnehmer dienen nicht nur der unmittelbaren Prüfung, sondern leiten auch umfassendere Bezogenen auf Lohninformationen und Finanzbuchhaltungen ein. Die FKS wird intensiv weitere Ermittlungen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und drohende Verstöße konsequent zu ahnden.
Der Mindestlohn in Deutschland, der seit dem 1. Jänner 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde liegt, wird ab dem 1. Jänner 2025 auf 12,82 Euro angehoben. Diese Erhöhung zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Arbeitsbedingungen und die Bekämpfung von Schwarzarbeit für den Gesetzgeber sind. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch spezifische Branchenmindestlöhne, die in mehreren Berufszweigen zur Anwendung kommen.
Für detaillierte Informationen zu den Prüfungsmaßnahmen und den einzuleitenden weiteren Schritten verweist die FKS auf die aktuellen Berichterstattungen, wie auf www.presseportal.de aufgeführt.