Kriminalität und Justiz

Zoll entdeckt Bargeldschmuggel am Flughafen Frankfurt: 767.000 Euro sichergestellt!

Am Frankfurter Flughafen hat der Zoll zwischen dem 10. und 12. September 2024 bei einer Großkontrolle über 767.000 Euro Bargeldschmuggel aufgedeckt, während mehrere Reisende, darunter eine Französin, mit kreativen Verstecken wie Geschenkpapier und Schokoladenverpackungen versuchten, illegal Geld ins Ausland zu transportieren – ein Schlag gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung!

Frankfurt am Main (ots)

In einer großangelegten Kontrolle setzten die Einsatzkräfte des Hauptzollamts Frankfurt am Main am Flughafen zwischen dem 10. und 12. September 2024 eine Operation zur Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs um. Diese Maßnahme verfolgt primär das Ziel, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Dabei wurden insgesamt 70 Zollbeamte in beiden Terminals des Flughafens aktiviert, um die Gepäckstücke und Reisenden genauer zu inspizieren.

Bei dieser intensiven Kontrolle wurden erstaunliche 767.000 Euro an Bargeldschmuggel entdeckt und erfolgreich verhindert. Die Beamten registrierten 39 Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldepflicht für Barmittel. Den Beschuldigten drohen nun empfindliche Bußgelder; allein für die erwarteten Strafen nahm der Zoll Sicherheitsleistungen in Höhe von 62.400 Euro ein.

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Besondere Methoden des Schmuggels

Die kreative Art und Weise, wie manche Reisende versuchten, ihr Bargeld zu verstecken, ist bemerkenswert. Eine 52-jährige Französin versuchte, einen Teil ihrer etwa 17.000 Euro in einer mit Geschenkpapier umwickelten Kosmetikverpackung zu schmuggeln, als sie nach Thailand reisen wollte. Ein weiterer Schmuggelversuch ereignete sich bei einem Reisenden mit Ziel Türkei. Dieser hatte Bargeld in Höhe von 26.500 Euro in einer Schokoladenriegelverpackung versteckt. Außerdem fanden die Beamten in einer Teeverpackung 4,6 Gramm Cannabis, was nicht nur gegen die Barmittelanmeldepflicht verstößt, sondern auch gegen das Konsumcannabisgesetz. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Zusätzlich zur Überwachung des Bargeldverkehrs führte der Zoll auch Kontrollen im Bereich der Außenwirtschaftsüberwachung durch. In sieben Fällen gab es Verdachtsmomente, dass gegen das Ausfuhrverbot von Gütern nach Russland verstoßen wurde. In diesen Fällen konnten Luxusgüter und Bargeld im Gesamtwert von etwa 340.000 Euro sichergestellt werden, und es wurden Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet.

Die Kontrolle ist ein Ausdruck der erhöhten Wachsamkeit der zollrechtlichen Behörden, die auf die steigenden Herausforderungen im Bereich der Geldwäsche und des internationalen Schmuggels reagieren. In sechs Fällen ergaben sich aufgrund der Umstände Verdachtsmomente für Geldwäsche, wodurch weitere Ermittlungen durch die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Hessen beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main eingeleitet wurden.

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Diese umfassenden Kontrollen belegen das Engagement des Zolls, illegale Praktiken aufzudecken und zu unterbinden. Die Ermittlungen laufen noch, und das Hauptzollamt Frankfurt am Main bleibt dabei ein wichtiger Akteur im Kampf gegen grenzüberschreitende Geldkriminalität. Für weitere Informationen über Karrieremöglichkeiten beim Zoll, besuchen Sie bitte www.zoll.de.

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