In Barbelroth wurde am 29. August 2024, gegen 10:00 Uhr, ein herrenloses Trekkingrad von der Polizei entdeckte. Eine Funkstreife der Polizeiinspektion Bad Bergzabern befand sich aufgrund eines anderen Einsatzes in der Gegend und bemerkte das Fahrrad, das seitlich des Weges im Bereich „Eichelwiesen“ abgestellt war.
Das Fahrrad fiel den Beamten auf, weil es unverschlossen war und keine Personen in der Nähe waren, die es beanspruchen konnten. Um sicherzustellen, dass das gefundene Eigentum niemandes vorenthalten wurde, beschlossen die Polizisten, es zur Sicherheit mitzunehmen. Das Trekkingrad wurde zur Dienststelle der Polizei Bad Bergzabern gebracht, wo der Eigentümer sich nun melden kann.
Wichtige Details zum Fund
Der genaue Hersteller der Fahrrades ist derzeit nicht bekannt, was es für den rechtmäßigen Eigentümer komplizierter macht, das Fahrrad zurückzubekommen. Es ist wichtig, dass sich der oder die Eigentümerin mit einem entsprechenden Nachweis bei der Polizei meldet, um das Fahrrad zurückzuerhalten. Ein Nachweis könnte beispielsweise ein Kaufbeleg oder ein Foto des Fahrrades sein, das zeigt, dass es sich um dessen Eigentum handelt.
Der Vorfall macht deutlich, wie wichtig es ist, solche Funde zu melden und wie die Polizei in solchen Fällen stets aktiv wird, um das Eigentum der Bürger zu schützen. Auch wenn es sich nur um ein einfaches Trekkingrad handelt, zeigt dieses Beispiel, dass die Polizei aufmerksam ist und Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass verlorenes Eigentum zu seinen rechtmäßigen Besitzern zurückkehrt.
Die Bürger von Barbelroth und Umgebung werden daher aufgefordert, im Falle von ähnlichen Vorfällen, in denen Eigentum gefunden wird, dies der Polizei zu melden. Dies trägt zur Sicherheit der Gemeinschaft bei und hilft, Diebstahl und Verlust von Eigentum zu verhindern.
– NAG